a) 8 Millionen RM. als Zuschuß und 22 Millionen RM, in Form
einer Reichsbürgschaft für die „Organisation und Förderung
des Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch,”
30 Millionen RM. „zur Behebung der gegenwärtigen außer-
ordentlichen‘ Notstände in der Landwirtschaft“, An Stelle
dieser allgemeinen Zweckangabe formulierten später die
Richtlinien des Ministeriums: Zur Förderung des Absatzes
landwirtschaftlicher Erzeugnisse. -
Für die Geflügelzucht und ihre Erzeugnisse wurde noch
1 Million RM, eingesetzt,
Diese scheinbar kleinen Summen haben eine außerordentliche
Bedeutung, denn sie werden zum großen Teil — abgesehen von der
Staatsbürgschaft — als Zinsverbilligungszuschüsse ge-
geben, sind also zugleich ein Geschenk an die geldgebenden Banken,
Sie sollen das Hineinpumpen von einigen 100 Millionen Mark in die
landwirtschaftlichen Absatzorganisationen, Fleischfabriken etc. er-
möglichen.
Die Richtlinien für die Verwendung der unter a) genannten
Summen bestimmen, daß vorzugsweise Darlehen mit Reichsbürg-
schaft erhalten sollen Viehabsatzorganisationen, Fleischwaren-
fabriken, Schlächterorganisationen, wirtschaftliche Einrichtungen,
deren Tätigkeit auf den „unmittelbaren Absatz von Schlachtvieh und
Fleisch zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Ver-
einigungen der Fleischer und Verbraucher andererseits gerichtet ist”,
ferner Einrichtungen, die der „Rationalisierung von Schweinezucht
und Viehmast dienen‘, Die Darlehen müssen „ausreichend ge-
sichert” sein (Hypothek, Bürgschaft, Wechsel, Sicherungsübereig-
nung, Haftsummen). Von der Sicherung kann aber aus-
nahmsweise abgesehen werden, „wenn die Bedeu-
tung des Unternehmens dies rechtfertigt und die
Stellung der Sicherheit nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen
Kosten möglich ist. Die 8 Millionen Mark sollen als „Beihilfen”
offenbar also als „verlorener Zuschuß‘ gegeben werden, und zwar
als „einmalige Beihilfen‘ oder als „mehrjährige Beihilfen zur Ver-
billigungdes Zinssatzes von Darlehen”, oder als Rück-
lagen für Garantien, die das Reich übernimmt, Die Verteilung der
Mittel erfolgt nach einem einheitlichen Gesamtplan, bei dessen Auf-
stellung ein „Länderausschuß“ und ein „Sachverständigenausschuß”
mitwirken. Daß in dem „Sachverständigenausschuß‘ natürlich keine
Beauftragten der werktätigen Bauernschaft, sondern nur Vertreter
von Spitzenorganisationen sitzen, bedarf wohl keiner besonderen
Erwähnung.
Nach der offiziellen Denkschrift hat man bereits mit der Einrich-
tung zweier großer Wurst- und Fleischwaren-
fabriken in Königsberg und Schleswig begonnen, An
der ostpreußischen Fleischfabrik beteiligt sind die Eisen- und Kohlen-
industrie, der Farbentrust, die Düngerindustrie und eine Reihe Groß-
banken. Charakteristisch ist die Wahl dieser Gebiete... Nicht die
Llein- und mittelbäuerlichen Gebiete Süd- und Westdeutschlands