Full text : Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

a) 8 Millionen RM. als Zuschuß und 22 Millionen RM, in Form
einer Reichsbürgschaft für die „Organisation und Förderung
des Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch,”
30 Millionen RM. „zur Behebung der gegenwärtigen außerordentlichen‘
 Notstände in der Landwirtschaft“, An Stelle
dieser allgemeinen Zweckangabe formulierten später die
Richtlinien des Ministeriums: Zur Förderung des Absatzes
landwirtschaftlicher Erzeugnisse. -
Für die Geflügelzucht und ihre Erzeugnisse wurde noch
1 Million RM, eingesetzt,
Diese scheinbar kleinen Summen haben eine außerordentliche
Bedeutung, denn sie werden zum großen Teil — abgesehen von der
Staatsbürgschaft — als Zinsverbilligungszuschüsse gegeben,
 sind also zugleich ein Geschenk an die geldgebenden Banken,
Sie sollen das Hineinpumpen von einigen 100 Millionen Mark in die
landwirtschaftlichen Absatzorganisationen, Fleischfabriken etc. ermöglichen.

Die Richtlinien für die Verwendung der unter a) genannten
Summen bestimmen, daß vorzugsweise Darlehen mit Reichsbürgschaft
 erhalten sollen Viehabsatzorganisationen, Fleischwarenfabriken,
 Schlächterorganisationen, wirtschaftliche Einrichtungen,
deren Tätigkeit auf den „unmittelbaren Absatz von Schlachtvieh und
Fleisch zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Vereinigungen
 der Fleischer und Verbraucher andererseits gerichtet ist”,
ferner Einrichtungen, die der „Rationalisierung von Schweinezucht
und Viehmast dienen‘, Die Darlehen müssen „ausreichend gesichert”
 sein (Hypothek, Bürgschaft, Wechsel, Sicherungsübereignung,
 Haftsummen). Von der Sicherung kann aber ausnahmsweise
 abgesehen werden, „wenn die Bedeutung
 des Unternehmens dies rechtfertigt und die
Stellung der Sicherheit nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen
Kosten möglich ist. Die 8 Millionen Mark sollen als „Beihilfen”
offenbar also als „verlorener Zuschuß‘ gegeben werden, und zwar
als „einmalige Beihilfen‘ oder als „mehrjährige Beihilfen zur Verbilligungdes
 Zinssatzes von Darlehen”, oder als Rücklagen
 für Garantien, die das Reich übernimmt, Die Verteilung der
Mittel erfolgt nach einem einheitlichen Gesamtplan, bei dessen Aufstellung
 ein „Länderausschuß“ und ein „Sachverständigenausschuß”
mitwirken. Daß in dem „Sachverständigenausschuß‘ natürlich keine
Beauftragten der werktätigen Bauernschaft, sondern nur Vertreter
von Spitzenorganisationen sitzen, bedarf wohl keiner besonderen
Erwähnung.
Nach der offiziellen Denkschrift hat man bereits mit der Einrichtung
 zweier großer Wurst- und Fleischwarenfabriken
 in Königsberg und Schleswig begonnen, An
der ostpreußischen Fleischfabrik beteiligt sind die Eisen- und Kohlenindustrie,
 der Farbentrust, die Düngerindustrie und eine Reihe Großbanken.
 Charakteristisch ist die Wahl dieser Gebiete... Nicht die
Llein- und mittelbäuerlichen Gebiete Süd- und Westdeutschlands
            
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