Object : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

1  N-

59

D.  Industrie.
1.  Die  Kleingewerbe.
Handwerker  und  vorherrschend  für  den  örtlichen  Bedarf  beschäftigte  Gewerbtreibende  und  Künstler.
I.  Provinz  Preussen.

[Ir  gleicher  Weise  für  die  Übrigen  Provinzen  ]

Classification
der  Handwerke  und  der
vorherrschend  für  den
örtlichen  Bedarf  arbeitenden ­
  Gewerbe
nach  dem
Zollvereinsformulare  *).

Geschäfte
oder
Etablissements.

Zahl  der
einfachen
Geschäfte, ­


Zahl  der
combinirten
  Geschäfte, ­


das  heisst
in  welchen
nur  eines  I  mehrere
der  nebenverzeichneten
  Gewerbe  etc.
betrieben  werden.

Persönliche  Kräfte.

Arbeitgeber. ­


Principale,
Herren,
Meister
etc.,
Unternehmer. ­


männ-  weiblich. ­
  lieh.

Arbeitnehmer.

Technisch
oder
kaufmännisch ­

gebildetes
Aufsichtspersonal. ­


mann-  weiblich. ­
  lieh.

Gesellen
und
Gehülfen.

männ-  weiblich. ­
  lieh.

Lehrlinge.

mäun-  weiblich. ­
  lieh.

10

11

Sonstige
Arbeiter
excl.
Tagearbeiter ­

und
Kinder.

lieh.

12

Tich!

13

Tagearbeiter.


männ-  weiblich. ­
  lieh.

14

Kinder
unter  14
Jahren.

rr

15

16

Uch.

Summa
aller
Beschäftig ­
 ­


17

18

I.  Bereitung  von  Nahrungsmitteln.
Bäcker.
Kuchenbäcker,  PfefTerküchler  u.  Conditoren.
Verfertiger  von  Product  en  aus  Getreide,
Mehl  und  Stärke.
Fleischer  oder  Schlächter,  Rauchfleisch-  und
W  urstmacher.
Fischer,  welche  die  Fischerei  gewerbsweise
treiben.
Kunst-,  Blumen-  und  Handelsgärtner.
II.  Persönliche  Dienstleistungen.
Barbiere.
Friseure  und  Tourenmacher.
Inhaber  von  Badeanstalten.
Inhaber  von  Waschanstalten.
Scharfrichter,  Abdecker  und  Wasenmeister.
III.  Berei  tu  n  g  von  Stoff  en  für  gewerbliche ­
  und  häusliche  Zwecke.
Gerber,  Lederbereiter.
Seifensieder  und  Lichtzieher.
Verfertiger  von  Streichriemen,  Beinschwarz,
Kienruss.
Verfertiger  von  Dinten  und  Farben,  Firnissen, ­
  Wichsen,  Schmieren.
IV.  Verfertiger  von  Stein-,  irdenen
und  Glaswaaren.
Steinmetzen  und  Steinhauer.
Töpfer,  Ofenmacher  und  Verfertiger  von
irdenen  Waaren.
Glaser,  Glasschleifer  und  Glasbläser.
V.  Bauhandwerker.
Maurer  und  Mauerflickarbeiter.
Zimmer-,  Schilder-,  Rouleaux-Maler,  An
Streicher,  Vergolder,  Stafflrer,  Stukkateure
Goldleisten-  und  Goldrahmenmacher.
Zimmerleute,  auch  Zimmerflickarbeiter.
Brunnenbauer,  Brunnen-  und  Pumpenmacher
Dachdecker,  insbesondere:  Schindel-,  Stein
Ziegel-  und  Schieferdecker.
Steinsetzer  oder  Pflasterer.
Schornsteinfeger.
VI.  Maschinen-,  Mühlen-,  Wagen  -
und  Schiffsbau.
Mühlenhauer  und  Mühlenflickarbeiter.
Spritzenmacher.
Räder-  und  Stellmacher.
Wagenbauer.
Schiffbauer  und  Schiffszimmerleute.
Segelmacher  und  Netzstricker.
VII.  Metallarbeiter.
Grob-,  Huf-,  Kessel-,  Pfannen-,  Ketten
und  Sensenschmiede.

Schlosser,  worunter  auch:  Zirkel-,  Zeug-,
Bohr-,  Säge-,  Messer-,  Nagel-,  Büchsenschmiede, ­
  Sporer,  Feilenhauer,  Instrumentenschleifer ­
  und  Scheerenschleifer.
Waflenschmiede,  Schwerdtfeger.
Nadler,  Haftel-,  Schlingen-,  Haar-  und  Draht-Siebmacher.

Kupferschmiede.
Roth-,  Gelb-  und  Glockengiesser.
Klempner  in  Blech  und  Zink.
Gürtler,  Bronceure,  Neugold-,  Neusilber-Arbeiter
  und  Metallknopfmacher.
Zinn-  und  Bleigiesser.
Gold-  und  Silberarbeiter  und  Bijoutiers.
Steinschneider,  Pettschaftstecher,  Graveure
Gold-  und  Silberschläger.
VIII.  Instrumentenmacher.
Mechaniker  für  mathematische,  optische
pyhsikalische  Instrumente.
Chirurgische  Instrumentenmacher  und  Bau
dagisten.
Verfertiger  musikalischer  Instrumente  aller
Art.
Klein-  und  Grossuhrmacher,  Uhrgehäuse
und  Zifferblattmacher.
IX.  Bereitung  von  Gespinnsten  u|nd
Geflechten.
Wollspinner  und  Wollstricker.
Flachsbereiter,  Leinenspinner  und  Leinen
Stricker.
Watten-  und  Dochtmacher.
Verfertiger  von  geflochtenen  Decken  und
Matten.
Seiler  und  Reepschläger.
X.  Zurichtung  von  Geweben.
Tuehscheerer  und  Tuchbereiter.
Färber  aller  Art.
Bleicher,  Kalanderer,  Mangeier,  Appreteure
Presser,  sofern  solche  nicht  Fabrikanten
oder  in  den  Fabriken  beschäftigt  sind.
XL  Bereitung  von  Lederwaaren.
Schuh-  und  Pantoffelmacher  und  Altflicker
Handschuhmacher.  .
Kürschner  und  Rauchwaarenhändler,  auch
Mützenmacher.
Riemer,  Sattler,  Beutler,  Täschner.
XII.  Bereitung  fertiger  Kleidungsstücke. ­

Schneider  und  Corsetmacher.
Posamentiere  und  Zeugknopfmacher.
Putzmacher  und  Putzmacherinnen.

Gold-,  Silber-  und  Seidensticker,  Tapisseriearbeiter, ­
  Blumen-,  Haar-  und  Federbusch-,
Schmuckfedern  -,  Strohhut-,  Epauletten-,
Paramentenmacher  und  Verfertiger  künstlicher ­
  Haararbeiten.
Hutmacher,  Filzmacher  und  Hutstafflrer.
XIII.  Verfertiger  von  Holzwaaren.
Tischler,  Stuhlmacher,  Möbelmacher  undll
Möbelpolirer.
Gross-  und  Kleinböttcher.
Verfertiger  grober  Ilolzwaaren,  als:  Schuhe,II
Löffel,  Leisten,  Mulden  und  dergl.
Korbwaarenmacher.
Tapeziere,  Decorateure  und  Polsterwaaren-jl
arbeiten
Sonnen-  und  Regenschirmmacher.
XIV.  Verfertiger  kurzer  Waaren  von||
Holz,  Horn,  Bein,  Metall,  Bernstein.
Drechsler  aller  Art  in  diesen  Stoffen.
Verfertiger  von  Spiel-  und  feinen  Holz-||
waaren.
Haarkammmacher.
Bürstenbinder  und  Pinselmacher.
Buchbinder  und  Futteralmacher.
XV.  Gewerbszweige  für  Kunstdar-H
Stellungen  und  Ausschmückungs-Gegenstände.

Bilder-,  Blumen-,  Porzellanmaler,  Daguerro-||
typisten,  Photographen  und  Coloristen.
Lackirer  aller  Art,  als:  Blech-,  Holz-  undll
Tuchlackirer.
Kupferstecher,  Hornstecher  und  Hornsehneider. ­

Verfertiger  von  Steinpapp-  und  Pappwaaren,l|
Atrappen  und  Goldborten,  auch  Verfer-;|
tiger  von  Gipsfiguren  und  dergleichen.
Architekten,  Bildhauer,  Maler,  Erzgiesser,|
Giseleure,  Galvanoplastiker  und  andere)|
der  bildenden  Kunst  Angehörige.
Musiker,  welche  sich  ihrer  Kunst  an  festen||
Orten  widmen.
Umherziehende  Musiker.
Stehende  Theater  und  Personal  derselben.
Umherziehende  Schauspieler,  Equilibristen||
und  Schausteller.
XVI.  Handwerke  und  bestimmt  ab-||
gegrenzte  Ge  werbzweige,  welche
nur  provinziell  oder  nur  örtlich
Vorkommen
(sind  in  besondere  Colonnen  einzutragen).

in  Gross  .  _  _
•welchen  Principien  jemals  das  Richtige  treffen  könnte.  Nur  indem  man  die  ganze  Industrie
nehmer  berücksichtigt,  gelangt  man  zu  einem  zutreffenden  Bilde.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.