{erner weitere 45 km Flußläufe, die dem Sportfischer
zur Verfügung stehen. Das beste Fischereigebiet ist
hiebei das zwischen Mitterndorf und Bad-Aussee ge-
legene Fischereigebiet der Kainischtraun, von welchem
OÖ km als erstklassiges Angelwasser sportmäßig befischt
werden können. Dieses großartige Sportwasser ist mit
Bachforellen von Y%ı bis Ikg Gewicht sehr reich be-
setzt und wurde nicht selten von erfahrenen Sport-
fischern als das beste Forellensportwasser Oesterreichs
bezeichnet. Es hat ideale Wurfverhältnisse. Das Revier
ist ausschließlich für den Sport reserviert, jede Berufs-
fischerei ist ausgeschlossen. Bei Regenwetter tritt
Wassertrübe wesentlich später ein, als bei übrigen
Sportwässern. Fangresultate von 20 bis 40 Stück
schöner Forellen an einem Nachmittag (ab 4 Uhr
frühzeitige Beschattung) sind normal.
Zur weiteren Kennzeichnung des Fischbestandes der
‚undesforstlichen Fischgewässer sei erwähnt, daß in
ler Traun, unterhalb Gmunden, Forellen mit einem
5ewichte von meistens ungefähr !/, kg gefangen
verden, doch werden dort auch alljährlich viele
"orellen (zumeist Kreuzungen mit der Seeforelle des
"raunsees) von I bis 1! kg Gewicht und vereinzelt
ch größere von 2! bis 31% kg Gewicht gefangen.
\uch starke Aeschen im Gewichte von %/, kg aufwärts
ind nächst Gmunden zahlreich, Hechte bis zu 4 kg ver-
sänzelt vorhanden ; der Aeschenbestand überwiegt dort.
Von den zahlreichen bundesforstlichen Fischerei-
zebieten Oesterreichs sei nur noch das Gebiet des
Tintersees in Salzburg erwähnt, der sich besonders
n den letzten Jahren zu einem sehr gesuchten Sport-
fischereigebiet entwickelt hat.
DER WASSERBAU IN DEN LETZTEN 10 JAHREN
Von der Wasserbausektion des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen.
Der Gebirgscharakter Oesterreichs bringt es mit sich, Wildbachverbauungen in Sumpfländer und später in
daß dem Schutze der Kulturen, Siedlungen und Verkehrs- 5;chotterfelder verwandeln und durchwegs jenes betrübende
wege gegen Wasserverheerungen ein ganz besonderes 3ild bieten, welches einzelne Täler Oesterreichs bereits
Augenmerk zugewendet werden muß. Um diesen Schutz \ıngenommen haben. Von einer Vermehrung der Boden-
zu erreichen und zu erhalten, erscheint es notwendig, oduktion durch Entwässerungen könnte bei Vernach-
die Gewässer der Alpenländer, welche zufolge des in ässigung der Gewässerregulierungen und Wildbachver-
ihrem Einzugsgebiete stattfindenden Gebirgsabtrages und auungen keine Rede sein, da diese Maßnahmen für
'hrer starken Gefälle nebst großen Wassermengen auch lie Vorflutbeschaffung zumeist unerläßlich sind. Auch
ganz bedeutende Sinkstoff- und Geschiebemengen zu Tal tie Wasserkrafinutzung erscheint im hohen Maße von
‘ördern, durch künstliche Eingriffe derart auszugestalten, ler vorgängigen Herstellung einer klaglosen Ordnung
daß die Ableitung der Wasser- und Geschiebemassen ler Wasserläufe abhängig. Die Gewässerregulierungen
ın vorgeschriebenen und geschlossenen Bahnen vor sih md Wildbachverbauungen erweisen sich mithin als eine
geht und die von Natur aus ziemlich ungleichmäßige ınumgänglich notwendige Voraussetzung für die Existenz
- wenn auch nicht regellose — Ablagerung des vom. Ge- der Siedlung im Gebirgslande, ohne welche die Kultur
wässer zu Tal geförderten Gebirgsabtrages; welche die ler Alpentäler nach und nach aufhören bzw. veröden
allmähliche Aufhöhung der Talböden bewirkt, möglichst 1üßte und die Talbevölkerung zur Auswanderung ge-
weitgehend unterbunden wird. Die hiezu erforderlichen wungen würde. Wer Gelegenheit gehabt hat, all die
wasserbaulichen Maßnahmen gliedern sichdementsprechend ‘chrecknisse eines entfesselten Wildgewässers mitzu-
in solche der Wasserableitung (Gewässerregulierungen) rleben, kann die Gefahren ermessen, welche den Tal-
and in solche der Bindung und Zurückhaltung der Ge- ewohner seitens der Wildwässer unausgesetzt bedrohen.
schiebe im Finzugsgebiete der Wildbäche (Wildbachver- ’jer Bewohner eines fern von einem Flußlaufe liegenden
vauungen). Würde diese unausgesetzt notwendige Tätig- rtes kennt derartige Gefahren meist nur vom Hören-
keit auf dem Gebiete der Gewässerregulierung und der gen. Auch dem Bewohner von an größeren Flußläufen
Wildbachverbauung vernachlässigt werden und damit die elegenen Orten bleibt glücklicherweise zumeist der
künstliche Regelung der Geschiebeförderung aufhören, dhwere Kampf unbekannt, welchen die Gebirgsbevölke-
so würde der Talboden durch Aufschotterung der Fluß- ung fast unausgesetzt mit den Wassergewalten zu
zsohle versumpfen und müßte sich in der Folge nach und ühren gezwungen ist; denn die durch größere Gewässer
nach das Kulturland in eine Sumpflandschaft verwandeln. ıervorgerufenen Wasserverheerungen sind zumeist
Die fortschreitende Sohlenerhöhung hätte weiterhin zu- äkuläre Erscheinungen, dieungeachtetihreskatastrop halcn
N . Aa X ;harakters leicht in Vergessenheit geraten. Anders steht
nächst kleine Entartungen der Wildwässer, später aber . . ; A ” ;
. »s jedoch mit den kleineren Flüssen und Bächen, bei
BEER Bachverlegungen zur Folye, hei. denen der Kultur- lenen extreme Hochwässer fast in jedem Jahrzehnt ein
boden des Tales teils durch Abbruch des Ufergeländes, ‚ger mehrere Male auftreten und deren bedeutende
teils durch Abschwemmen der kulturfähigen Bodenschicht eschiebefracht in der Regel dhaotische Entartungen des
und Uebermurung der Vernichtung anheimfiele. Die Iußlaufes und Uebermurungen des Talbodens mit sich
grünen Bodenflächen unserer Gebirgstäler müßten sich ringt, die zumeist eine Vernichtung der betroffenen
also bei Unterlassung der Gewässerregulierungen und X<ulturgründe auf viele Jahre hinaus bedeuten. Die Ver-