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I. Teil. Allgemeines.
Die 32 Arbeitersekretariate wurden 1902 — in einem Falle vom
1. Aug. 1901 bis 31. Dez. 1902, in 4 neuen Sekretariaten nur für
einen Teil des Jahres 1902 — von 195 679 Auskunftsuchenden in An
spruch genommen, von denen nicht ganz ein Viertel außerhalb w r ohnte.
Am stärksten war die Zahl der Auskunftsuchenden in Köln mit 16485,
in Nürnberg mit 17 007 und in Frankfurt a. M. mit 26 232. Von den
Auskunftsuchenden waren 97 501 gewerkschaftlich organisiert. Diese
Gruppe machte in Hamburg 7 /s, in Frankfurt 2 /5, in Nürnberg '/ä, in
Köln noch nicht % der Gesamtzahl aus. Die Zahl der erteilten Aus
künfte war 197 927, davon 27970 schriftlich. Von den Auskünften
kamen 29,1% auf bürgerliches Recht, 28,6 % auf Arbeiterversicherung,
16,5% auf Arbeits- und Dienstvertrag. Diese 3 Gruppen umfassen
bereits etwa % aller erteilten Auskünfte. Der Rest verteilt sich, dem
prozentualen Anteil entsprechend geordnet, auf Gemeinde- und Staats
angelegenheiten, Strafrecht, Verschiedenes, Arbeiterbewegung, Gewerk-
schaftsa'ngelegenheiten, Gewerbesachen. Rund 45 000 Schriftsätze
wurden angefertigt, wovon 12403 die Arbeiterversicherung betrafen
Rechtsvertretung wurde in 2049 Fällen geleistet; davon betrafen 1515
also %, die Arbeiterversicherung.
Anfang 1903 ist in Berlin ein Zentralarbeitersekretariat für die
gewerkschaftlichen Zentralverbände eröffnet worden, das namentlich
die Rekurse beim Reichsversicherungsamt in Arbeiterversicherungs-
sachen bearbeiten und für mündliche Vertretung der Arbeiter bei den
Rekurssachen sorgen soll.
Die Bedeutung der Arbeitersekretariate liegt, wie schon ein
gangs hervorgehoben, in der Beseitigung der Notwendigkeit, zur Be
friedigung des Bedürfnisses nach Rechtsschutz und Rechtsbelehrung
an Auskunftspersonen heranzutreten, die entweder zu hohe Aufwen
dungen für den Arbeiter nötig machen oder nicht einwandfrei sind.
Die Arbeitersekretariate können aber auch günstig wirken dadurch,
daß sie den Arbeiter von aussichtsloser Anrufung der Schieds
gerichte, des Reichsversicherungsamtes oder der Gewerbe- oder
sonstigen Gerichte abhalten. Auch können sie selbst zur friedlichen
Ausgleichung mancher Differenzen beitragen. Bei der Wahrung
berechtigter Ansprüche können sie dem Arbeiter nützlich zur Seite
stehen. Allerdings setzen solche Wirkungen voraus, daß die Arbeiter
sekretariate von besonnenen und tüchtigen Personen geleitet werden.
Andernfalls können sie selbst in die Gefahr kommen, unbegründete
Beschwerden zu vertreten oder anhängig zu machen. Daß Mißgriffe
Vorkommen können, ergibt sich aus den Angaben der Jahresberichte
der preußischen Regierungs- und Gewerberäte für 1902 (S. 162
u. 204), wonach im Magdeburger und Schleswiger Aufsichtsbezirk
auch mehrfach unbegründete Klagen und Beschwerden eingereicht