Full text: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

den. Die Tarife dürfen ferner die 
Löhne nicht uniformieren, sondern 
sie müssen (unter Berücksichtigung 
der örtlichen Verhältnisse) die not- 
wendige Differenzierung nach der 
Leistung zulassen. 
Im Schlichtungswesen be: 
deutet unsere Forderung nicht eine 
Verneinung des Schlichtungsgedan- 
xens überhaupt, sondern die Ableh: 
aung des Schlichtungs- und Verbind- 
lichkeitszwanges. Dieser Zwang 
setzt sich den natürlichen Elemen- 
ten richtiger Lohnbildung in schäds- 
lichster Weise entgegen und beein- 
Jußt‘ vor allem durch die zwangs: 
weise Bestimmung der Lohn: und 
Arbeitsbedingungen in unwirtschaft- 
icher Weise die Preisbewegung. Die 
Unsicherheit in der Tarifdauer und 
ler Lohnhöhe und auch die Un: 
xlarheit der Kalkulationsgrundlagen 
jedingen die Einkalkulierung von 
Risikoprämien bei festen Preisen, 
wenn sie nicht unmittelbar unter 
Mißachtung des grundsätzlichen Er- 
fordernisses von Festpreisen wieder 
zu Gleitpreisen führen. In beiden 
Tällen sind die Auswirkungen preis- 
zerteuernd. 
In der Praxis hat sich der Schlich: 
tungs- und Verbindlichkeitszwang 
als verfehlt erwiesen, da die für ver: 
bindlich erklärten Schiedssprüche 
aur einseitig, und zwar nur gegen die 
Arbeitgeber, vollstreckbar sind. Es 
ist dies ein für einen Rechtsstaat 
nicht haltbarer Zustand, 
b)DieArbeitszeit. 
In engster Verbindung mit dem 
Lohn steht die Arbeitszeitfrage. An 
ınproduktiver Verlängerung der Ar- 
beitszeit kann der Wirtschaft nichts 
jegen. Eine unrationelle Arbeits: 
zeitverlängerung würde die Rens 
‚abilität der aufgewandten Lohn: 
zumme verringern und das Konto 
der unproduktiven Löhne weiter be: 
lasten. Dagegen bringt jede produk- 
tive Arbeitszeitverlängerung auch 
ler Arbeiterschaft den Vorteil einer 
°rhöhung des Schichtlohnes. 
Für den Achtstundentag können 
;jesundheitliche, soziale, kulturelle 
Nirkungen sprechen. Aber in unse: 
‚er Lage ist und bleibt einmal die 
Notwendigkeit entscheidend, die 
zütererzeugung zu verbilligen und 
u erhöhen. 
Die rein wirtschaftliche Beurtei- 
ıng der Arbeitszeitfrage richtet sich 
lanach, inwieweit der Ausfall in der 
;rzeugung, der beim Achtstunden- 
ag vorliegt, durch Mehrleistung 
‚usgeglichen werden kann. 
Die längere Arbeitszeit wird des: 
.alb von uns da gefordert, wo nach 
‚age der Sache eine Produktions- 
teigerung damit nachweisbar ver- 
ıunden ist. Wir fordern sie ferner 
la, wo auch bei bester Arbeitsorga- 
sation und zweckmäßigstem Ent- 
»hnungssystem in einer kürzeren 
ırbeitszeit schlechthin nicht das ers 
ijelt werden kann, was eine längere 
\rbeitszeit zu bringen in der Lage 
st. Die Frage kann heute für die 
‚esetzliche wie für die tarifliche 
ıder betriebliche Arbeitszeitrege- 
ung nur so gestellt werden, ob und 
vie bei den gegebenen Verhältnissen 
ıit längerer Arbeitszeit ein höheres 
.nd verbilligtes Produktionsergebnis 
zu erzielen ist. Die Behauptung, daß 
nit kürzerer Arbeitszeit bei sachge- 
näßer Betriebs: und Lohngestaltung 
mmer der Ausgleich des zeitlichen 
’>roduktionsausfalls gewährleistet ist, 
nüssen wir als durch die tatsäch: 
ichen Verhältnisse widerlegt er: 
lären. 
Für die gesetzliche Regelung der 
leutschen Arbeitszeitfrage ergibt 
ich für uns die Forderung, sich 
edes schematischen Eingriffes zu 
nthalten, die betriebliche Regelung 
m Einvernehmen mit der Beleg- 
chaft nicht durch Tarifzwang zu 
ıemmen und jede zwangsmäßige 
zestaltung auch in dieser wichtigen 
Nirtschaftsfrage zu vermeiden. Es
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.