Lohnperioden; in manchen Bezirken kennt man jedoch auch
die zehntägige Lohnperiode, die den großen Vorteil hat,
daß sie kalendermäßig mit dem Monat in Übereinstimmung
gebracht werden kann. Das Herübergreifen der andern
Lohnperioden über Monatsanfang und -ende bildet einen
empfindlichen Nachteil für die Unkostenverbuchung und
Selbstkostenberechnung. Die monatliche Erfolgsrechnung, die
mit dem Kalendermonat abzuschließen hat, ist gezwungen,
entweder sehr umständliche Umrechnungen vorzunehmen
oder entsprechende Unregelmäßigkeiten mit in Kauf zu
nehmen, wenn eine Lohnperiode sich über den Monats-
wechsel erstreckt. Anzustreben ist daher bei der Erneue-
rung von Tarifverträgen, so weit wie möglich die zehn-
tägige Lohnperiode einzuführen.
d) Die Unkostenverrechnung
Wir haben bisher bereits gesehen, daß es mit der Un-
kostenverrechnung eine andere Bewandtnis haben muß, als
mit der Verrechnung der Rohstoffe und Löhne. Denn, wenn
ein Teil der Material- und Lohnkosten, nämlich der Auf-
wand für Betriebsmaterial und Hilfslöhne in die Unkosten-
verrechnung fließt, so können die Unkosten unmöglich eine
so reine, in sich gleichartige Kostenart sein, wie jene beiden
andern Hauptkostenarten. Ferner sehen wir, daß es eine
einheitliche Unkostenbewertungsstelle, die der Material-
bewertung oder der Lohnbewertung, d. h. dem Lohnbüro
entspräche, nicht geben kann. Gelangen doch auch die Be-
lege der Hilfslöhne und des Betriebsmaterials bereits in be-
wertetem Zustand an die Unkostenverrechnung.
In der Tat trifft es in vollem Umfang zu, daß die Un-
kostenverrechnung innerhalb der Betriebsabrechnung eine
ganz besondere Stelle einnimmt. Wie die Unkosten sich
aus einem Gemisch der verschiedensten Kostenelemente zu-
sammensetzen, so verlangen sie entsprechend nach einer
ganz anderen Behandlung als die beiden Hauptkostenarten.
Die Frage, welchem Zwecke die Unkostenverrechnung dient,
hat Meyenberg in seinem Werk „Organisation und Selbst-
kostenberechnung von Maschinenfabriken‘“ so treffend be-
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