führt, so gibt sie einen genügenden Überblick und bedarf
daher dieser Ergänzung nicht; die Doppelarbeit verleitet
nur zu Nachlässigkeiten sowohl in der Haupt- wie in der
Fachkarte. Aber auch grundsätzliche Bedenken sprechen
gegen letztere. Unregelmäßigkeiten sind viel schwerer zu
verheimlichen, wenn die Lagernachweiskarte lediglich als
Hauptkartei in der Lagerverwaltung geführt wird und die
körperliche Lagerbewegung räumlich getrennt ohne be-
sondere Aufzeichnungen vor sich geht. Ohne Fachkarten
weiß der Lagerarbeiter nicht, welche Bestände sich in den
einzelnen Fächern finden sollen; er wird sich daher kaum
zu Unredlichkeiten hinreißen lassen, da er kein Mittel hat,
diese durch schriftliche Eintragungen zu verschleiern. Ge-
trennte Lagerkartei und laufende Stichproben in den Lagern
selbst durch Durchzählen und Verwiegen des Inhalts der
einzelnen Lagerfächer geben eine ausreichende Sicherheit,
so daß auf alle weiteren Eintragungen in Lagerfachkarten
verzichtet werden kann.
Die Materialabforderung. Grundlage der Ma-
terialabforderung bildet der von der Arbeitsvorbereitung
ausgeschriebene Materialzettel. Kein Stück darf ohne schrift-
lichen Beleg herausgegeben werden und diese Belege dürfen
nur vom Arbeitsbüro ausgestellt sein. Niemand in der Werk-
statt darf das Recht haben, Materialzettel auszuschreiben.
Stellen sich in den Unterlagen des Arbeitsbüros Irrtümer
heraus oder sind Nachforderungen infolge von Arbeits-
ausschuß notwendig, so hat der betreffende Meister eine
solche Nachforderung beim Arbeitsbüro zu beantragen und
dieses gibt einen Mehrforderungszettel heraus.
Das darf natürlich nicht ohne eingehende Prüfung ge-
schehen, ob die Nachforderung zu Recht besteht und ats
welchen Gründen sie notwendig wurde. Entweder ist sie
auf Arbeitsausschuß zurückzuführen, was bei häufigerer
Wiederholung Anlaß zu schärferer Überwachung der Fa-
brikation geben wird, oder auf Materialausschuß, der viel-
leicht hätte entdeckt werden können, wenn die Waren-
eingangsprüfung schärfer aufgepaßt hätte, vielleicht aber
auch auf Fehler der Arbeitsvorbereitung oder gar der tech-
nischen Unterlagen, also Zeichnungsfehler, die auf Grund
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