Full text: Betriebsorganisation und Betriebsabrechnung

führt, so gibt sie einen genügenden Überblick und bedarf 
daher dieser Ergänzung nicht; die Doppelarbeit verleitet 
nur zu Nachlässigkeiten sowohl in der Haupt- wie in der 
Fachkarte. Aber auch grundsätzliche Bedenken sprechen 
gegen letztere. Unregelmäßigkeiten sind viel schwerer zu 
verheimlichen, wenn die Lagernachweiskarte lediglich als 
Hauptkartei in der Lagerverwaltung geführt wird und die 
körperliche Lagerbewegung räumlich getrennt ohne be- 
sondere Aufzeichnungen vor sich geht. Ohne Fachkarten 
weiß der Lagerarbeiter nicht, welche Bestände sich in den 
einzelnen Fächern finden sollen; er wird sich daher kaum 
zu Unredlichkeiten hinreißen lassen, da er kein Mittel hat, 
diese durch schriftliche Eintragungen zu verschleiern. Ge- 
trennte Lagerkartei und laufende Stichproben in den Lagern 
selbst durch Durchzählen und Verwiegen des Inhalts der 
einzelnen Lagerfächer geben eine ausreichende Sicherheit, 
so daß auf alle weiteren Eintragungen in Lagerfachkarten 
verzichtet werden kann. 
Die Materialabforderung. Grundlage der Ma- 
terialabforderung bildet der von der Arbeitsvorbereitung 
ausgeschriebene Materialzettel. Kein Stück darf ohne schrift- 
lichen Beleg herausgegeben werden und diese Belege dürfen 
nur vom Arbeitsbüro ausgestellt sein. Niemand in der Werk- 
statt darf das Recht haben, Materialzettel auszuschreiben. 
Stellen sich in den Unterlagen des Arbeitsbüros Irrtümer 
heraus oder sind Nachforderungen infolge von Arbeits- 
ausschuß notwendig, so hat der betreffende Meister eine 
solche Nachforderung beim Arbeitsbüro zu beantragen und 
dieses gibt einen Mehrforderungszettel heraus. 
Das darf natürlich nicht ohne eingehende Prüfung ge- 
schehen, ob die Nachforderung zu Recht besteht und ats 
welchen Gründen sie notwendig wurde. Entweder ist sie 
auf Arbeitsausschuß zurückzuführen, was bei häufigerer 
Wiederholung Anlaß zu schärferer Überwachung der Fa- 
brikation geben wird, oder auf Materialausschuß, der viel- 
leicht hätte entdeckt werden können, wenn die Waren- 
eingangsprüfung schärfer aufgepaßt hätte, vielleicht aber 
auch auf Fehler der Arbeitsvorbereitung oder gar der tech- 
nischen Unterlagen, also Zeichnungsfehler, die auf Grund 
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