führt, so gibt sie einen genügenden Überblick und bedarf
daher dieser Ergänzung nicht; die Doppelarbeit verleitet
nur zu Nachlässigkeiten sowohl in der Haupt- wie in der
Fachkarte. Aber auch grundsätzliche Bedenken sprechen
gegen letztere. Unregelmäßigkeiten sind viel schwerer zu
verheimlichen, wenn die Lagernachweiskarte lediglich als
Hauptkartei in der Lagerverwaltung geführt wird und die
körperliche Lagerbewegung räumlich getrennt ohne besondere
Aufzeichnungen vor sich geht. Ohne Fachkarten
weiß der Lagerarbeiter nicht, welche Bestände sich in den
einzelnen Fächern finden sollen; er wird sich daher kaum
zu Unredlichkeiten hinreißen lassen, da er kein Mittel hat,
diese durch schriftliche Eintragungen zu verschleiern. Getrennte
Lagerkartei und laufende Stichproben in den Lagern
selbst durch Durchzählen und Verwiegen des Inhalts der
einzelnen Lagerfächer geben eine ausreichende Sicherheit,
so daß auf alle weiteren Eintragungen in Lagerfachkarten
verzichtet werden kann.
Die Materialabforderung. Grundlage der Materialabforderung
bildet der von der Arbeitsvorbereitung
ausgeschriebene Materialzettel. Kein Stück darf ohne schriftlichen
Beleg herausgegeben werden und diese Belege dürfen
nur vom Arbeitsbüro ausgestellt sein. Niemand in der Werkstatt
darf das Recht haben, Materialzettel auszuschreiben.
Stellen sich in den Unterlagen des Arbeitsbüros Irrtümer
heraus oder sind Nachforderungen infolge von Arbeitsausschuß
notwendig, so hat der betreffende Meister eine
solche Nachforderung beim Arbeitsbüro zu beantragen und
dieses gibt einen Mehrforderungszettel heraus.
Das darf natürlich nicht ohne eingehende Prüfung geschehen,
ob die Nachforderung zu Recht besteht und ats
welchen Gründen sie notwendig wurde. Entweder ist sie
auf Arbeitsausschuß zurückzuführen, was bei häufigerer
Wiederholung Anlaß zu schärferer Überwachung der Fabrikation
geben wird, oder auf Materialausschuß, der vielleicht
hätte entdeckt werden können, wenn die Wareneingangsprüfung
schärfer aufgepaßt hätte, vielleicht aber
auch auf Fehler der Arbeitsvorbereitung oder gar der technischen
Unterlagen, also Zeichnungsfehler, die auf Grund
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