336 Regierungsrat Dr. Werner Teubert:
Förderung der Wasserwirtschaft, die wir gerade heute auch in ähn-
lichem Maße in anderen Ländern finden, lassen es erforderlich
erscheinen, bei der Betrachtung des Gefüges der deutschen Volkswirt-
schaft auch auf die Entwicklung und Bedeutung der Wasserstraßen und
auf die Aufgaben des Staates ihnen gegenüber hinzuweisen.
I. Die Entwicklung der Wasserstraßen,
Im frühen Mittelalter schon suchte der Güterverkehr die Wasser-
läufe auf, und die ersten Ansiedlungen und die wichtigsten Stapelplätze
finden wir an den deutschen Strömen. Die Landstraßen waren
schlecht, auf den Wasserstraßen vollzog sich der Verkehr wohl auch
sicherer, und sie kamen allein für die Massenbeförderung in Betracht.
Trotzdem war der Verkehr mit großen Schwierigkeiten verknüpft: nicht
nur, daß die planmäßige Fürsorge für die Schiffbarkeit der Ströme
fehlte, der gewerbliche Betrieb der Binnenschiffahrt wurde durch das
Strandrecht und die Flußzölle, die an zahlreichen Stellen in
drückendster Weise ausgeübt wurden, schwer geschädigt, während der
technische Betrieb durch die zahlreichen Mühlenstaue behindert
wurde, Daher konnte eine auf große Entfernung durchgehende Schiff-
fahrt auf den meisten Flüssen sich erst entwickeln nach Einführung der
im 15, Jahrhundert erfundenen Kammerschleuse, die es auch erst
ermöglichte, im Hügellande Schiffahrtskanäle zu bauen. In Deutsch-
land, dessen natürliche Beschaffenheit durch die ausgedehnten Strom-
gebiete der Entwicklung der Schiffahrt sehr förderlich war, beruhte der
Wasserstraßenverkehr, wie auch heute noch, in erster Linie auf dem
Güteraustausch der Seehäfen mit dem Binnenland, Der Mangel an
anderen leistungsfähigen Verkehrsmitteln führte jedoch zu dem Be-
streben, die Wasserwege auch für die Gütervermittlung innerhalb des
Landes nutzbar zu machen, was in ausgedehntem Maße nur bei der Ver-
bindung der Stromgebiete untereinander durch Kanäle möglich war.
So war es für den Güterverkehr der preußischen Landesteile von großer
Bedeutung, daß Ende des 17. Jahrhunderts der Friedrich-Wilhelm-
Kanal und damit eine Schiffahrtsverbindung zwischen der oberen Spree
und der Oder geschaffen wurde, der unter Friedrich dem Großen die
Vollendung des Finowkanals, des Plauer Kanals und des Bromberger
Kanals folgte, so daß die durchgehende Schiffahrt von der Elbe bis zur
Weichsel ermöglicht wurde.
Das 19. Jahrhundert brachte bedeutungsvolle Fortschritte in der
Entwicklung der Wasserstraßen, Der Wiener Kongreß mit seinen
Bestimmungen über die Flußzölle, über die Aufhebung der Stapelrechte
und den zwischenstaatlichen Verkehr, sowie die gleichzeitige Erfindung