Full text: Uruguay Wertschätzungstarif

ndergbdruc aus dem im seichswittschaftsrmonterium heruusgegebenen. Zeutschen Hundels-Archiv. 1. Nulhest 1927 
Wertschätzungstarif (J. Abschnitt: Eisenwaren und Schiffs⸗ 
artikel nebst den Ergänzungsabschnitten: Tonwaren, Steingut⸗ 
waren und Porzellan — Glas und Kristall. 11. Abschnitt: Be⸗ 
kleidungsartikel, Kurz⸗ und Spielwaren). (Boletin de Tarifas de 
mportación. Aduanas del Uruguay. Herausgegeben von den 
Schätzungsbeamten W. Silva Goodall und Aurelio E. Flangini. 
Montevideo 1926.) 
Um dem Mangel einer zusammenfassenden amtlichen Veröffent⸗ 
lichung der durch die vielfachen Anderungen sehr unübersichtlich ge⸗ 
wordenen uruguayischen Einfuhrzölle abzuhelfen, haben zwei Sekretäre 
der Wertschätzungskommission eine „Boletin de Tarifas de Impor- 
acion. Aduanas del Uruguay“ genannte Zeitschrift herausgegeben. 
Das erste Heft enthält die Abschnitte „Gisenwaren und Schiffs- 
artikel“ und „Bekleidungsartikel, Kurz- und Spielwaren“, 
weil diese noch etwa drei Jahre Gültigkeit haben werden, während 
die anderen Abschnitte schon bald das Ende ihrer Geltungsdauer 
erreicht haben. 
Bemerkungen: In der Spalte „Wertzoll v H“ sind zwecks 
Erleichterung der Berechnungen die „allgemeinen Zölle“ nebst „Zu⸗ 
chlägen“, „Abgaben“ und „Gebühren“ patentes] im Gesamtbetrag 
enthalten (die Zuschläge, Abgaben und Gebühren betragen insgesamt 
14v HI)j]. 
Bei den Waren, die „spezifischen Zöllen“ unterliegen, müssen 
diese zu den in der betreffenden Spalte erscheinenden „Wertzöllen v H“ 
hinzugerechnet werden. 
Alle Waren dieser Abschnitte, die zur Abfertigung gestellt werden, 
interliegen außerdem einer „Abgabe für die Beförderung der Pack⸗ 
tücke“ (Gesetz vom 7. Februar 1925), die zum Satze von 0,10 Peso 
ür ein Packstück berechnet wird. 
Der Tarif für das „Niederlagegeld“ findet im Hafen von Monte⸗ 
video in folgender Staffelung Anwendung: 
Für die Waren, die nach Kilogramm abgefertigt werden, sind 
0,10 Peso für je 100 kg Rohgewicht zu zahlen, 
für diejenigen, welche nach Litern abgefertigt werden, 0,10 Peso 
für je 100 Liter, 
für diejenigen, welche nach dem Werte abgefertigt werden, 
,25 Peso für je 100 Pesos. 
Dieser Tarif ist vom 4. Monat der Lagerung der Waren ab 
in folgender Weise gestaffelt: 
Im 1. Monat .... 0,26 Peso Im 8. Monat .... 3,75 Pesos 
2. αα— 0,50 1 9. 4,50 o 
3. e , 10. .... *50 
m . L88 6.0 
5. 11 2227* 1,75 J 12. 1 222** 7,50 1 
7. 4 —— 3,00 l 
Nach einem Jahre verdoppeln sich diese Sätze in demselben 
verhältnis. 
Die „Hafengebühr“ ist gleich dem Niederlagegeld für einen Monat 
Abkürzungen: rh — Rohgewicht, 
rn — Reingewicht, 
n. b. a. S nicht besonders aufgeführt. 
J. Abschnitt. 
Eisenwaren und Schiffsartikel. 
stummer 
des 
Tarifs 
7 
3 
3 
40 
11 
12 
13 
J 
45 
16 
27 
Bezeichnung der Waren 
Zohlkehlhobel (siehe Hobel Nr. 3862 usw.) 
Valfischtren.. 
Leinöl 4. 
Rüböl zur Beleuchtung.. 
Nußöl, gewöhnliches, ungereinigt. 
Palmöl.. . 
Fischtran, ungereinigttt .. 2 
ußöl, Relkenölmischung, für den Gebrauch der Maler, und andere Sorten, in 
Flaschen oder Flakons. 338 
Rlkannen, Spritzen, Injektoren und Essig- und Olständer (2) (siehe Waren 
Nr. 958 usw.). 
Wetzstahl (siehe Wetzsteine Nr. 546 usw.). 
Ne, flüchtige, für die Erzeugung motorischer Kraft (siehe Gasolin Nr. 708, 
Naphtha Nr. 936). 
Stahl in Barren. 
Nadeln, Tapeziernadeln, zum Nähen von Segeln, und Packnadeln..... 
Taschenkompasse.... eeeeee 
„chiffskompassfssee.— 
Draht aus Kupfer, Bronze oder Gelbmetall 
Dergl. aus Eisen, galvanisiert und geglüht.. 
Maßstab 
Zoll⸗ 
chätzungs— 
wert 
Pesos 
kgerh 
0,21 
0,14 
9,18 
922 
9,12 
25,20 
4 
9 
100 üg rh 
Kkg 
0,830 
0,24 
1000 Stück 11,20 
Stück 1,40 
nach Schätzung 
xg rh 0,48 
0,14 
Betie 
Wertzoll e: 
meen spezifischer 
gchlag Zoll 
v H Pesos 
45 
14 
14 
14 
14 
45 
9,10 
A 
9.10 
0.10 
14 
0,10 
34 
45 
45 
45 
45 
45 
1) Hand. Arch. 1890 1 S. 751; 1915 16. 92 u. 1194. —1 
Ihnn ——28 ist ein spezifischer Zoll von O, 10 Peso für 1 Kg Reingewicht zu zahlen (Gesetz vom 11. Januar 1896 — 
Hand. Arch. 1806 J1 S. 338). —E —— 
(2) Solche aus Edelmetallen, versilbert usw., fallen nach dem Gesetze vom 10. Februar 19183 — Hand. Arch. 
ter den Abschnin Juwen * 
mnter den —88 Ineneren induug mit anderen Stoffen, werden nach dem Metall verzollt, aus dem sie hergestellt sind.
	        
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