ınsere Handelsvertragsverhandlungen schoa
zum Abschluß gekommen sind. Das sind
Amerika, England und Spanien.
Ich möchte nur nach zwei Richtungen
Ausführungen machen, erstens in bezug auf
eine gerade in diesen Tagen akute Frage,
die zum Handelsvertrag mit England ge-
hört. Es ist Ihnen allen bekannt, daß eine
der größten Schwierigkeiten beim Abschluß
Jes Handelsvertrags mit England die Frage
der Beseitigung des sogenannten Recovery
acts in England gewesen ist. Es ist leider
aicht gelungen, als eine Bedingung der Ein-
‚äumung der deutschen Meistbegünstigung
Jie vollständige Beseitigung dieses engli-
schen Gesetzes, das ja eine schwere Dis»
kriminierung der deutschen Einfuhr enthält,
zu erlangen, sondern man hatte sich nur
darüber geeinigt, da möglichst vor der Rati-
EGikation dieses Vertrags ein anderes Verfah»
an die Stelle treten sollte, ein Verfahren,
das die bisherigen Hemmungen beseitigt und
namentlich das Einzelgeschäft von all den
Belästigungen befreit, denen es augenblick=
lich unterliegt. In dieser Beziehung ist in
den letzten Tagen ein Ergebnis erzielt wore
den. Es ist am 24. März hier in Berlin
zwischen Vertretern der deutschen Regie
„ung und der englischen Regierung ein Ab-
<zommen geschlossen worden, nach dem das
Einzelgeschäft vollkommen frei von dieser
Belastung gemacht wird. Der Gedanke ist
folgender: die ‚englische Regierung wird
schon in den nächsten Tagen, voraussicht-
lich am 7. dieses Monats in dem House of
Commons die Suspendierung des Recovery
acts verlangen und, wie man annimmt, auch
erhalten. Die deutsche Regierung verpflichtet
sich demgegenüber der englischen Regierung,
monatlich eine Summe zu bezahlen, die 26 %
der statistisch festgestellten deutschen Eins
iuhr nach England entspricht. Es wird also
der Verkäufer, der deutsche Exporteur, in
Zukunft nicht wie bisher nur 74% auf direk»
tem Wege erhalten, während er die anderen
26% erst auf dem Wege über die Friedens»
vertragsberechnungsstelle bekam, sondern
er wird 100% in englischer Währung, wenn
ar so fakturiert hat, erhalten. Die alleinige
Verpflichtung, die die englische Regierung
hierfür gefordert hat, ist die, daß von den
Jeutschen Exporteuren nach England die be,
Jeutendsten — und zwar hat man sich auf
die Ziffer von 800 geeinigt — eine Erklärung
anterschreiben sollen, durch welche sie sich
gegenüber dem deutschen Finanzministerie
um verpflichten, freiwillig 30% der aus ihrem
Zxport nach England bei ihnen eingehenden
Devisen gegen den Tageskurs an die Reichs-
jank abzuliefern. Die Reichsbank wird dann
liese Zahlung an den Reichsagenten für die
Reparationen weiterleiten, und der nimmt
nnerhalb des Rahmens der England über»
ıaupt zustehenden Quote die Überweisung
ı1ach England weiter vor. Ich möchte auch
n diesem Kreise hier sagen, wie es gestern
;chon im Präsidium geschehen ist, und wie
;s durch ein Schreiben an die Mitglieder des
/orstandes des Reichsverbandes geschehen
st, daß wir diejenigen unter Ihnen, welche
n den Kreis der größeren Exporteure nach
ingland fallen, dringend bitten möchten,
ich zur Abgabe dieser Erklärung bereit zu
ırklären. Nach unserer Überzeugung bedeus-
"et diese Erklärung für den einzelnen kein
u schweres Opfer und sie führt, wie ich
schon ausführte, dazu, daß die bisherigen
jelästigungen durch den Recovery act für
las private Geschäft vollständig wegfallen,
Oo daß also wieder Konsignationsläger usw.
ıach England gegeben werden können. Es
väre der ganze Verkehr von diesen Fesseln
rei. Ich sagte vorhin schon, daß der Reco-
‚ery act nur suspendiert, nicht aufgehoben
verden soll. Es ist aber in dem Abkommen
‚wischen der deutschen und der englischen
legierung vorgesehen, daß, wenn dieses
Verfahren, über dessen Funktionieren man
a noch nicht recht klar ist, sich nicht be-
vähren sollte, nicht etwa die englische Re:
sierung erneut den Recovery act ohne wei:
:‚eres einführen wird, sondern es wird dann
in gemeinschaftliches deutsch = englisches
Zomitee von Sachverständigen zusammen:
reten, um darüber zu beraten, in welcher
Neise man vielleicht den Übelständen in
ınderer Weise zu Leibe gehen könnte. Ich
nöchte also nur, wie ich glaube, sagen zu
‚önnen, auch namens des Präsidiums bitten,
laß diese Aktion von den deutschen Expor,
‚euren unterstützt wird. Es würde schlech»
‚erdings in England nicht verstanden wer»
ien, wenn die deutschen Exporteure in ihrer
Mehrzahl eine solche Erklärung ablehnen
ollten, denn die Regierung hat, dem Drän-
jen der Industrie folgend, immer wieder seit
iem Jahre 1921 auf die großen Belästigungen
ıngewiesen, die der Recovery act dem
leutschen Export bringt; und man würde es
ıicht verstehen, wenn jetzt ein verhältnis»
näßig geringes Opfer für die Beseitigung
lieser Schwierigkeiten nicht gebracht wer»
len sollte. Es kommt hinzu, daß die deut->
ıche Regierung durch ihre Vertreter nun
inmal diese Verträge geschlossen hat und
38 nach meiner Auffassung dann nicht Auf»