Object: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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bestritt seine Beitragspflicht besonders aus dem Grunde, daß durch 
die in der westfälischen Zeit eingetretenen Veränderungen in den 
Verhältnissen der Juden die Ansprüche der hessischen Judenschaft 
hinfällig geworden seien, wogegen letztere erwiderte, daß bei der 
Zulassung der Juden zum Staatsbürgerrecht deren Konkurrenz 
zu den Schulden und Lasten der judenschaftlichen Korporation und 
Gemeinde keineswegs aufgehoben, sondern ausdrücklich beibehalten 
sei. Durch fortgesetzte Appellationen wurde der Prozeß von Roth 
schildscher Seite lange Jahre aufgehalten. Vergeblich versuchte 
Amschel Mayer im Jahre 1820 den Kurfürsten zu bestimmen, die 
Ansprüche der Judenschaft niederzuschlagen, vergeblich versuchte 
er drei Jahre später eine Entlastungsurkunde zu erwirken, wodurch 
das Aufhören jeglichen Verbandes mit dem hessischen Staat, der 
israelitischen Gemeinde und der israelitischen Korporation seit der 
Verordnung vom 14. Mai 1816 ausgesprochen werden sollte. Unterm 
19. Juli 1823 wurde ihm vom kurfürstlichen Ministerium die Resolu 
tion erteilt, daß ihm die Entlassung aus dem Kurhessischen Unter 
tanenverband nur vom gegenwärtigen Zeitpunkt 58 an erteilt werden 
könne, daß damit aber seinen früheren Verbindlichkeiten und dem 
darüber anhängigen Rechtsstreit kein Eintrag geschehe. Hierauf 
setzte Amschel Mayer seine Appellationen fort — im Jahre 1824 
hatte er im ganzen bereits neun Mal appelliert — und lenkte erst 
ein, als im Jahre 1828 seine Kasseler Rechtsanwälte Rösing und 
Wolff, ersterer mehrfach, letzterer ein Mal, wegen Mißbrauchs des 
Rechtsmittels der Appellation in Geldstrafen genommen waren. 
Der Rechtsstreit, dessen Ausgang man immer noch nicht mit 
Bestimmtheit voraussehen konnte, war nicht weiter als bis zum 
Beweisverfahren gediehen, als Rothschild sich im Jahre 1829 zu 
einem Vergleich herbeiließ. Er zahlte an den Kasseler Kreisvor 
steher und die Gemeindeältesten die Summe von 2500 Tlrn., und 
zwar 1000 Tlr. in Frdor zu 5 Tlrn. und 1500 Tlr. in nieder 
hessischer Währung. Aus dieser Summe wurde die Gemeinde 
sowohl wie die Korporation mit allen eingeklagten Beiträgen samt 
den aufgelaufenen Prozeßkosten befriedigt. Dagegen erhielt Amschel 
Mayer eine „Befreiungsurkunde“ ausgefertigt, wonach die Juden 
schaft auf alle ferneren Ansprüche an ihn verzichtete. Die alt- 
hessische judenschaftliche Korporation erhielt auf diese Weise 
1145 Tlr. 25 Albus 8 Heller niederhessischer Währung ausgezahlt, 
die israelitische Gemeinde zu Kassel 1495 Tlr. 27 Albus 8 Heller .
	        
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