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Als Christian Wolf die Leibnizsche Philosophie in
Halle popularisierte, insinuierte man dem damaligen
Soldatenkönige Friedrich Wilhelm I., daß nach Wolfs
Lehre von der prästabilierten Harmonie die Soldaten
nicht aus freieni Willen desertierten, sondern vermöge
dieser besondern Einrichtung Gottes, der prästabilierten
Harmonie, und daß diese Lehre also, in das Militär ver
breitet, höchst gefährlich wirken müßte. Es ist wahr,
daß dieser Soldatenkönig, der den Staat in seinen Regi
mentern sah, hiedurch aufs äußerste aufgebracht, sofort
eine Kabinettsorder an Wolf erließ, im November 1723,
in der er ihm befahl, bei Strafe des Stranges binnen
zweimal vierundzwanzig Stunden die preußischen Staaten
zu verlassen — und Wolf mußte fliehen. Aber wenn
die Lettres de cachet der Könige ohne Appell sind in der
Zeit, so sind sie dafür ohne Ansehen und ohne Bedeutung
in der Geschichte, überdies hatte jener Soldatenkönig
nur eine offene freie Gewalttat begangen und nicht die
Formen des Rechts entweiht. Er drohte, er werde
Wolf hängen lassen, und er hätte dies durch seine Soldaten
ausführen lassen können. Auch die Gewalt hat noch eine
gewisse Würde, wenn sie offen auftritt. Aber er be
leidigte nicht seine Richterkollegien durch das Ansinnen,
daß sie die Wissenschaft verurteilen sollten! Es
fiel ihm nicht ein, die Gewalt in Recht zu verkleiden!
Zudem, kaum besteigt Friedrich der Große, er, der
zwar gewiß Soldaten brauchte, aber deshalb doch ein
Staatskönig und kein Soldatenkönig war, am
31. Mai 1740 den Thron, als er sechs Tage darauf,
am 6. Juni 1740, wegen Wolfs, an den übrigens auch
schon Friedrich Wilhelm I., seine Gewalttat bereuend.