Anlage 2.
Gegenwärtig gültige Schrottsortenliste der Vereinigung
der Schrottverbraucher des Westens.
Granatblöckchen, Stahlgranaten und neue. schwere Hammerwerksabfälle.
Frischer schwerer Walzwerksschrott, bestehend aus Abfällen von schweren
Schienen, Schwellen, Formeisen, Trägern, Blöcken und Knüppeln.
Frischer leichter Walzwerksschrott, bestehend aus Abfällen von U-, Winkel-,
Flach- und sonstigem Fasson- und Stabeisenmaterial von der Stabeisen-.
Mittel- und Feinstraße.,
Frischer Grobblechschrott, mindestens 5 mm dick, direkt ab Walzwerk ver-
aden.
Gebündelter frischer Walzwerksfeinblechschrott, von Blechen unter 5 mm
Dicke, fest und lagerhaft gebündelt.
Alte Stahlschienenstücke, alte Stahllaschen, Unterlagsplatten.
Alte stählerne Eisenbahnschwellen, frei von Erdanhaftungen, chargierfähig.
“"isenbahndrehspäne.
Prima Fabrikdrehspäne,
Alter grober Stahlschrott, bestehend aus Schienenschwellen, T-, U-, Winkel-,
Flach- und Rundeisen und aus Grobblechabfällen nicht unter 10 mm dick, in
Schrottbetrieben aufbereitet.
Werkstättenkernschrott, bestehend aus Eisenabfällen, aus Kisenbahn-
werkstätten, Konstruktionswerkstätten, Schiffswerften stammend, oder
gleichwertiger Schrott aus Maschinenbauanstalten oder ähnlichen Betrieben.
Prima Kernschrott, mindestens 6 mm dick. frei von Hohlschrott und
Temperguß.
Martinschrott (Sammelschrott einschließlich Hohlschrott).
Frischer Fabrikblechschrott von Blechen unter 5 mm Dicke, fest und lager
haft gebündelt.
15. Frischer Röhrenschrott.
16. Alter Röhrenschrott.
17. Drahtseile, rein und frei von Zink, die Seile unter 13 mm Durchmesser in
Rollen unter 900 mm äußeren Durchmesser und 300 mm diek gebunden.
Stärkere Drahtseile, geschnitten auf nicht über 1,5 m Länge,
Neue lose Blechabfälle.
Schmelzeisen, bestehend aus Stücken unter 6 mm Dicke, nicht über 1,5 m
lang und 0,5 m breit.
20. Gußbruch aller Art.
21. Walzensinter.
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Anlage 3.
Schrottsortenliste des Reichswirtschaftsministeriums auf
Grund der Verordnung vom 5. Februar 1921 betr. die Fest-
setzung von Höchstpreisen für Schrott.
(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 833 vom 9. Februar 1921.)
A. Eisen-und Stahlschrott aller Art.
Frischer schwerer Walzwerksschrott, bestehend aus Abfällen von schweren
Schienen, Schwellen, Formeisen, Trägern, Blöcken und Knüppeln.
Alte Stahlschienenstücke, alte Stahllaschen und WUnterlagsplatten, alter
grober Stahlschrott, bestehend aus Schienen, T-, U-,- Winkel-, Flach- und
D
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