Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Die effektiven gesamten Gern eindeeinnahmen, 
geschieden nach ihren wichtigsten Quellen, nach den 
Ergebnissen derbilanci preventivi i. J. 1912 (Sollbeträge)*). 
In °/ 0 des 
In °/ 0 der 
In 
Gesamt- 
ordentlichen 
1000 L. 
abgaben- 
Gesamt- 
ertrages 
einnahmen 
1. Dazio-consumo 
200 580 . . 
. . . 39,3 ] . . . . 
• 29,4] 
77,4 
[57,8 
2. Zuschläge z. Grund- u. Gebäudest. 
194 431 . . 
. . . 38,1 J 
• 28,4 J 
3. Andere Steuern u. Abg. (a bis e) 114 741 . . 
. . . 22,6 .... 
. 16,8 
a) Familiensteuer 
32 576 . . 
. . . 6,4 .... 
. 4,6 
b) Viehstener * 2 3 * * * * ) 
21711 . . 
. . . 4,3 . . . . 
. 3,2 
c) Gewerbesteuer (eserc. e riv.) 
14 683 . . 
. . . 2,9 . . . . 
. 2,3 
d) Mietsteuer 
7 438 . . 
. . . 1,5 . . . . 
• bl 
e) Sonstige Steuern u. Abg. . 
38 333 . . 
. . . 7,5 . . . . 
. 5,6 
A. Steuern und sonstige Abgaben 
(1-3) 
509 752 . . 
. . 100,0 .... 
. 74,6 In °/ 0 der 
B. Erwerbs- u. andere Einkünfte . 
173 327 . . 
. . . — .... 
. 25,4 Gesamt- 
I. Summe der ordentl, 'Gemeinde- 
einnahmen: 
einnahmen (A u. B) 
683 079 . . 
. . . — .... 
100,0 . . 89,1 
II. Summe der außerordentlichen 
Gemeindeeinnahmen 
83 418 . . . 
10,9 
Gesamtsumme der Gemeinde- 
einnahmen (I u. II) 
766 497 . . 
Scheiden wir die Gemeindesteuern in direkte und indirekte, in 
dem wir jene als Kataster-, diese als Tarif steuern aufgefaßt wissen 
wollen 8 ), so gehören zu den ersteren: die Grund- und Gebäudesteuer 
zuschläge, die Eamilien-, die Gewerbe-, die Miet- und die Yiehsteuer, 
dann die Abgaben auf Zug-, Reit- und Lasttiere, auf das Halten von 
Hunden, Dienstboten und von Wagen, endlich die Bauplatzsteuer; zu 
den indirekten Steuern gehören: die Oktrois, die Abgaben auf Schilder 
und Photographien, die Lustbarkeitssteuern, die Abgabe auf Gasseusen 
und andere mehr. 
*) Annuario statistico it. 1913, S. 381 ff. — Tab. I Anh. 
2 ) Inbl. der Steuer auf Zug-, Beit- und Lasttiere in Höhe von 1253 Mill. L. 
3 ) Diese von Fr. J. Neumann vertretene, an das administrativ-technische 
Verfahren der Veranlagung und Erhebung der Steuern sich anschließende Unter 
scheidung ist u. E. die einzige, die wissenschaftlich befriedigen kann. S. Neu 
mann, Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern, im Jahrb. 
für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtsch. 1882.
	        
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