Object: Neuzeitliche Krüppelfürsorge

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richtigen Platze ist, und sonst den Pflegling der Stelle, die ihn über- 
wiesen hat, zur Verfügung stellen. Nach den Bestimmungen der Pro- 
vinzialverwaltung zur Unterstützung der Krüppelfürssorge kann der 
Landeshauptmann ja die Untersuchung des Krüppels, wenn die 
Krüppelansstalt nicht in der Lage ist, eine Entscheidung selbst zu treffen, 
durch den Landeskrüppelarzt oder einen Vertrauensarzt vornehmen 
lassen. Es wäre den Krüppelanstalten zu empfehlen, hiervon häufiger 
Gebrauch zu machen. 
Auch den Pfleglingen mit krankhaften psychopathischen Veran- 
lagungen muß der Krüppelfürsorger in der Anstalt die größte Beach- 
tung schenken. Auch diese Pfleglinge sind geeignet, in der Krüppel- 
anstalt das Milieu jederzeit zu verderben. 
Pfleglinge mit Anfällen, epileptischen oder hysterischen Anfällen 
gehören nicht in die Krüppelanstalt, schon aus dem Grunde nicht, weil 
erfahrungsgemäß Menschen mit nicht ganz gefestigtem Nervensystem 
leicht Gefahr laufen, von solchen an Anfällen leidenden Menschen at- 
gesteckt zu werden. Wenn der Epileptiker in den meisten Fällen auch 
heute noch nicht geheilt werden kann, so muß er doch dauernd sach- 
gemäß behandelt werden, und bei sachgemäßer Behandlung ist er auch 
therapeutisch gut zu beeinflussen; ob das aber in einer Krüppelanstalt 
heute durchgeführt werden kann, ist zu bezweifeln. 
Schwere psychopathische Menschen dürften für den gewöhnlichen 
Betrieb einer Krüppelanstalt auch ungeeignet sein. Jeden Augenblick 
können auf dem Boden einer solchen krankhaften Veranlagung geistige 
Störungen mit schwerer gemütlicher Verstimmung, mit Wahnvor- 
stellungen, Sinnestäuschungen, schweren Verwirrtheitszuständen sich 
auswachsen, die ganz besondere Maßnahmen erfordern. Schwere 
Psychopathen beeinflussen ihre Umgebung meistens sehr schlecht. Ihr 
Sexualleben ist häufig schlecht reguliert. Sie sind leicht verführbar 
und neigen zu sexuellen Unarten, Auswüchsen und Perversitäten, 
dürften allein aus diesem Grunde auch dem Krüppelfürsorger wenig 
willkommen sein. Schwere Psychopathen sind daher aus den Krüppel 
anstalten bald abzuschieben und einer Anstalt für Pssychopathe z 
überweisen, und, wenn bisher noch nicht genügend solcher Anstalten 
vorhanden sind, ist zu überlegen, ob es nicht besser ist, den Pflegling 
in eine Anstalt für Geisteskranke zu überführen. Ñ 
Leichteren psychopathischen Zügen muß der Krüppelfürsorger be! 
der Erziehung und Ausbildung des Krüppels stets seine Aufmerksam- 
keit schenken, einmal mit Rücksicht auf die ganz Gesunden, dann aber 
auch, um seine erzieherischen Maßnahmen nicht unnötig zu beein- 
trächtigen. Die Hysteriker zur rechten Zeit energisch anfassen, ihnen 
aber auch zur rechten Zeit möglichst wenig Beachtung schenken- 
Manisch Depressive sind in der depressiven Zeit aufzumuntern, in der 
manischen Phase ist beruhigend auf sie einzuwirken. Auf die jeweilige
	        
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