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richtigen Platze ist, und sonst den Pflegling der Stelle, die ihn über-
wiesen hat, zur Verfügung stellen. Nach den Bestimmungen der Pro-
vinzialverwaltung zur Unterstützung der Krüppelfürssorge kann der
Landeshauptmann ja die Untersuchung des Krüppels, wenn die
Krüppelansstalt nicht in der Lage ist, eine Entscheidung selbst zu treffen,
durch den Landeskrüppelarzt oder einen Vertrauensarzt vornehmen
lassen. Es wäre den Krüppelanstalten zu empfehlen, hiervon häufiger
Gebrauch zu machen.
Auch den Pfleglingen mit krankhaften psychopathischen Veran-
lagungen muß der Krüppelfürsorger in der Anstalt die größte Beach-
tung schenken. Auch diese Pfleglinge sind geeignet, in der Krüppel-
anstalt das Milieu jederzeit zu verderben.
Pfleglinge mit Anfällen, epileptischen oder hysterischen Anfällen
gehören nicht in die Krüppelanstalt, schon aus dem Grunde nicht, weil
erfahrungsgemäß Menschen mit nicht ganz gefestigtem Nervensystem
leicht Gefahr laufen, von solchen an Anfällen leidenden Menschen at-
gesteckt zu werden. Wenn der Epileptiker in den meisten Fällen auch
heute noch nicht geheilt werden kann, so muß er doch dauernd sach-
gemäß behandelt werden, und bei sachgemäßer Behandlung ist er auch
therapeutisch gut zu beeinflussen; ob das aber in einer Krüppelanstalt
heute durchgeführt werden kann, ist zu bezweifeln.
Schwere psychopathische Menschen dürften für den gewöhnlichen
Betrieb einer Krüppelanstalt auch ungeeignet sein. Jeden Augenblick
können auf dem Boden einer solchen krankhaften Veranlagung geistige
Störungen mit schwerer gemütlicher Verstimmung, mit Wahnvor-
stellungen, Sinnestäuschungen, schweren Verwirrtheitszuständen sich
auswachsen, die ganz besondere Maßnahmen erfordern. Schwere
Psychopathen beeinflussen ihre Umgebung meistens sehr schlecht. Ihr
Sexualleben ist häufig schlecht reguliert. Sie sind leicht verführbar
und neigen zu sexuellen Unarten, Auswüchsen und Perversitäten,
dürften allein aus diesem Grunde auch dem Krüppelfürsorger wenig
willkommen sein. Schwere Psychopathen sind daher aus den Krüppel
anstalten bald abzuschieben und einer Anstalt für Pssychopathe z
überweisen, und, wenn bisher noch nicht genügend solcher Anstalten
vorhanden sind, ist zu überlegen, ob es nicht besser ist, den Pflegling
in eine Anstalt für Geisteskranke zu überführen. Ñ
Leichteren psychopathischen Zügen muß der Krüppelfürsorger be!
der Erziehung und Ausbildung des Krüppels stets seine Aufmerksam-
keit schenken, einmal mit Rücksicht auf die ganz Gesunden, dann aber
auch, um seine erzieherischen Maßnahmen nicht unnötig zu beein-
trächtigen. Die Hysteriker zur rechten Zeit energisch anfassen, ihnen
aber auch zur rechten Zeit möglichst wenig Beachtung schenken-
Manisch Depressive sind in der depressiven Zeit aufzumuntern, in der
manischen Phase ist beruhigend auf sie einzuwirken. Auf die jeweilige