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Im Etat für 1914 werden lediglich 115000 fr. als Prämien an die französische Luftfahrt vorge-
sehen.
In der Begründung des Etats für 1925 wird folgende Übersicht über die hauptsächlichen neu fertig-
gestellten _bzw. projektierten französischen Luftverkehrslinien gegeben:
I Linien innerhalb Frankreichs (Routes Nationales).
1. Paris-London, fertiggestellt 1922,
2, Paris-Brüssel-Amsterdam, fast fertiggestellt.
3. Paris-Marseille mit einer Gabelung bei Dijon, die nach der Schweiz führt, kurz vor der Vollendung.
4. Paris-Bordeaux-Biarritz, kurz vor der Vollendung.
5. Le Havre-Paris-Straßburg-Mittel- und Osteuropa, fast fertiggestellt bis auf Le Havre-Nancy.
6. Genf-Nantes-St. Nazaire, Fertigstellung für 1925 vorgesehen.
7. Bordeaux-Nizza, kurz vor der Vollendung.
Die Strecke Bordeaux-Marseille konnte, als der Etat aufgestellt wurde, benutzt werden, jedoch ist die
vollständige Einrichtung erst 1925 fertiggestellt worden. Die Strecke Marseille-Nizza ist ebenfalls im
Jahre 1925 betriebsfertig geworden, mit Ausnahme des Flugplatzes von Nizza und einiger kleinerer
Stationen.
IL Linien zwischen Frankreich und Nordafrika.
1. Toulouse-Marokko. Der Flugplatz Casablanca, der gegenwärtig hergerichtet wird, wird nur zum
Teil vom französischen Staat finanziert. Die restlichen Mittel bringt die beteiligte Luftverkehrs-
gesellschaft auf, die als Gegenleistung das Recht erhält, einige militärische Fliegerstationen mit-
zubenutzen,
2, Marseille-Balearen-Algier. In Algier wird im Laufe des Jahres 1925 ein Flughafen für Wasser-
flugzeuge fertiggestellt.
3. Marseille-Alicante-Oran.
4. Marseille-Antibes-Ajaccio-Tunis (teilweise Fertigstellung für 1925 vorgesehen).
III. Linien innerhalb Afrikas.
1. Küstenlinie Gabes-Casablanca.
2. Tanger-Dakar.
Schließlich sind. noch zwei Grenzstationen in Mülhausen und Ajacecio vorgesehen.
Auf dem Gebiet des Wasserflugwesens sind geplant:
1. 1 Haupthafen in Le Bourget,
2. 4 Sekundärhäfen in Orly, Marseille-Marignane, Algier-Casablanca, Beu-Skoura.
3. 13 Grenzstationen,
4. 9 Haltepunkte,
5. 25 Hilfsstationen.
6. 20 Militärflugplätze,
7. 7 Häfen für Wasserflugzeuge,
8. 1 Hilfshafen für Wasserflugzeuge.
9. 1 Seestation.
Die Radiotelegraphie, die ja für das Flugwesen von ganz besonderer Bedeutung ist, soll von der französi-
schen Regierung wesentlich ausgebaut werden. Vor allen Dingen wird dabei auf die Verbesserung des
Nachrichtenverkehrs mit Nordafrika und dem Inneren des afrikanischen Kontinents Wert gelegt.
Für alle diese Zwecke werden insgesamt 151 Millionen fr. angefordert, wovon 108,2 Millionen fr. auf die
Linien innerhalb Frankreichs, 16,6 Millionen fr. auf Nordafrika und 26,2 Millionen fr. auf das Wasser-
Augwesen entfallen. Diese Beträge verteilen sich auf die Jahre 1923 bis 1925 ff. wie folgt:
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