Full text : Bankbuchhaltung

Metageschäfte. iu7
Entschlußfähigkeit der Metisten ist hier, mehr noch als bei der
Effektenmeta, erforderlich. Vor dem Eingehen eines jeden Geschäftes
 suchen sich die beiden Metisten nach Möglichkeit telephonisch
 oder telegraphisch zu verständigen. Von jedem Abschluß ist
der Gegenplatz sogleich in Kenntnis zu setzen. Daher sind die
Spesen höher als beim einfachen Arbitragegeschäft. Die buchhalterische
 Durchführung (Form. Nr. 95 u. 96) einer Devisenmeta
zeigt folgendes Beispiel :
Die A-Bank in Amsterdam und die B-Banktk in Berlin
 unterhalten eine Metaverbindung. Berlin wird
diese Verbindung besonders verwenden, um in holländischen Gulden,
 der Währung des Gegenplatzes, zu arbitrieren. Auf Grund
der eingegangenen Meldungen berechnet Berlin, was ihm
hfl 100.0 an den einzelnen auslän di s chen Börsenplätzen
 kosten, wenn der Gegenwert in der betreffenden
 Valuta zum Berliner Kurs anzuschaffen ist.
Außerdem wird Berlin versuchen, sich in direkter Arbitrage
zu betätigen, indem es errechnet, wieviel ihm hfl 100.9 in
Mark kosten, wenn es am Berliner Platz eine (Pfund-,
Franken-, Dollar- usw.) D evise kauf t und di ese durch den
Gegenmetisten in Amsterdam verkaufen läßt.
Wir unterstellen für die Abwicklung des Geschäfts folgende
Kurse:
hfl 100.0 nach Berliner Notiz .16 168.20;
hfl 100.0 bei indirekter Arb.itrage über Paris
hfl 100.~0 bei direkter Arbitage über Pfund Sterlin
 g A6 169.33.
Berlin wird in diesem Falle direkte und indirekte Arbitrage
 miteinander verbinden. Nach Verständigung zwischen
 den beiden Metisten werden an den Plätzen Paris, Berlin
und Amsterdam folgende Abschlüsse und Überträge getätigt:
I. Paris kauft im Auftrag und für Rechnung Berlin
 im Freiverkehr: hfl 100000.0 telegr. Auszah-[ung
 Amsterdam à 865 netto = frs 865 000.9. Paris läßt
die Gulden der Amsterdamer Bank im Auftrag von Berlin telegraphisch
 zur Verfügung stellen und belastet Berlin für Telegrammspesen
 mit frs 18.09
2. Zur Deckung kauft Berlin im amtlichen Verkehr
 telegr. Auszahlung Paris:

:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.