I. Kapitel 1 ).
Begriffsbestimmungen.
§i-
Um die Beziehungen des in diesem Buche behandelten Problems zu
dem Gesamtgebiete der Nationalökonomie klarzustellen, sind einige Grund
begriffe zu definieren.
In erster Reihe kann die Nationalökonomie selbst als die Wissenschaft
vom Reichtum (wealth) und Reichtum als der Inbegriff materieller, im Be
sitze der Menschen befindlicher Gegenstände bezeichnet werden. Zum
Reichtum gehören daher zwei Hauptmerkmale: Stofflichkeit und An
eignung. Nicht alle materiellen Dinge können daher im Reichtum inbe
griffen werden, sondern nur solche, von denen man Besitz ergriffen hat.
Weder Sonne, Mond und andere Himmelskörper, noch alle Teile der Ober
fläche unseres Planeten können als Reichtum betrachtet werden, sondern
nur solche Teile, welche zu menschlichem Gebrauche angeeignet worden
sind. Es sind daher angeeignete Stücke der Erdoberfläche und angeeignete
Gegenstände darauf, die den Reichtum bilden.
Man kann zweckmäßigerweise drei Kategorien von Reichtum unter
scheiden: Boden (real estate), Waren (commodities) und Menschen. Unter
Boden verstehen wir ein Stück Erdoberfläche und andere hiermit verbundene
Reichtumsbestandteile — Meliorationen, wie Gebäude, Dämme, Gräben,
Eisenbahnen, Straßenbauten usw. Unter Waren verstehen wir allen Mobiliar
reichtum (mit Ausnahme des Menschen selbst), sowohl Rohmateriahen als
Fertigprodukte. Es gibt nun eine besondere Warengattung — ein gewisses
Fertigprodukt —, das für den in diesem Buche behandelten Gegenstand von
besonderer Bedeutung ist, nämlich das Geld. Um Geld zu sein, muß eine
Ware im Austausch ahgemein annehmbar sein, und jede im Austausch i)
i) Dieses Kapitel bildet vornehmlich eine gedrängte Wiedergabe der Kapitel I und II
des Buches des Verfassers „The Nature of Capital and Ineome 1 ' 1 ', New York (Macmillan)
1906.
Fisher, Kaufkraft des Geldes.
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