Full text: Documenti ispano-genovesi dell'Archivio di Simancas

I. Kapitel 1 ). 
Begriffsbestimmungen. 
§i- 
Um die Beziehungen des in diesem Buche behandelten Problems zu 
dem Gesamtgebiete der Nationalökonomie klarzustellen, sind einige Grund 
begriffe zu definieren. 
In erster Reihe kann die Nationalökonomie selbst als die Wissenschaft 
vom Reichtum (wealth) und Reichtum als der Inbegriff materieller, im Be 
sitze der Menschen befindlicher Gegenstände bezeichnet werden. Zum 
Reichtum gehören daher zwei Hauptmerkmale: Stofflichkeit und An 
eignung. Nicht alle materiellen Dinge können daher im Reichtum inbe 
griffen werden, sondern nur solche, von denen man Besitz ergriffen hat. 
Weder Sonne, Mond und andere Himmelskörper, noch alle Teile der Ober 
fläche unseres Planeten können als Reichtum betrachtet werden, sondern 
nur solche Teile, welche zu menschlichem Gebrauche angeeignet worden 
sind. Es sind daher angeeignete Stücke der Erdoberfläche und angeeignete 
Gegenstände darauf, die den Reichtum bilden. 
Man kann zweckmäßigerweise drei Kategorien von Reichtum unter 
scheiden: Boden (real estate), Waren (commodities) und Menschen. Unter 
Boden verstehen wir ein Stück Erdoberfläche und andere hiermit verbundene 
Reichtumsbestandteile — Meliorationen, wie Gebäude, Dämme, Gräben, 
Eisenbahnen, Straßenbauten usw. Unter Waren verstehen wir allen Mobiliar 
reichtum (mit Ausnahme des Menschen selbst), sowohl Rohmateriahen als 
Fertigprodukte. Es gibt nun eine besondere Warengattung — ein gewisses 
Fertigprodukt —, das für den in diesem Buche behandelten Gegenstand von 
besonderer Bedeutung ist, nämlich das Geld. Um Geld zu sein, muß eine 
Ware im Austausch ahgemein annehmbar sein, und jede im Austausch i) 
i) Dieses Kapitel bildet vornehmlich eine gedrängte Wiedergabe der Kapitel I und II 
des Buches des Verfassers „The Nature of Capital and Ineome 1 ' 1 ', New York (Macmillan) 
1906. 
Fisher, Kaufkraft des Geldes. 
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