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6. Bach. Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
die den Banken zur Verfügung gestellten Summen den Geldverkehr,
wie dies z. B. in Nordamerika durch Bereitstellung von Edelmetall
für den Außenhandel geschieht; der Fiskus gewährt der Landwirt
schaft und den ihr dienenden Kreditinstituten Darlehen usw. Der
Staatskredit ist ein ununterbrochen wirkender Faktor, welcher stetig
den Kapitalmarkt beeinflußt. Hierdurch wird der Fiskus zu einem
der wichtigsten Organe der Volkswirtschaft, ja auf dem Gebiete der
wirtschaftlichen Tätigkeit zu einem der wichtigsten, einflußreichsten
Unternehmer. Der Fiskus nimmt — wie Alessio sagt — in der
wirtschaftlichen Welt des heutigen Großstaates eine zentrische
Stelle ein.
In der Organisation des Fiskus lassen sich drei Systeme
unterscheiden. Das eine ist das französische System, welches über
haupt das System der meisten größeren Staaten Europas ist und
dessen Eigentümlichkeit darin besteht, daß der Staat mit wenig
Ausnahmen seine Einnahmen, Ausgaben, Kreditoperationen und die
damit verbundenen Funktionen selbst verwaltet.
Das zweite ist das englische System. Die Eigentümlichkeit
dieses Systems besteht in der Mitwirkung der englischen Bank,
welche die staatlichen Einnahmeüberschüsse, die Ausgaben und die
Staatsschuld verwaltet. 1 )
Das dritte System ist das amerikanische, das namentlich die
Institution des Independent Treasury kennzeichnet, das mit der
Aufgabe betraut ist, den Geldumlauf regulierend zu beeinflussen.
Hiermit ist der Staatsschatz in den Valutakampf hineingezogen, da
er die Pflicht hat, die Zirkulation mit der nötigen Menge von
Edelmetall, namentlich Gold, zu versehen.
4. Die Ausübung der Begierungsgewalt erfordert auch auf dem
Gebiete der Verwaltung des Staatshaushaltes einen ausgedehnten
Organismus, welcher die erfolgreiche Erledigung der Aufgaben
sfthert. In primitiven Zeitläuften und auf einzelnen Punkten auch
bei fortgeschritteneren Zuständen verfügt die Finanzverwaltung ent
weder im allgemeinen, oder für einzelne Funktionen nicht über
selbständige Organe; Regel, daß in Ermangelung der Arbeitsteilung
die finanzielle und sonstige Verwaltung in den Händen derselben
Organe vereinigt ist. In den Städten des Mittelalters läßt sich
zuerst die Differenzierung der Finanzorgane beobachten; mit der
Organisierung der zentralen Staatsverwaltung steigert sich die
l ) Eine ausführliche Schilderung dieses Systems, siehe Philippovich, Die
Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung des Staates (Wien 188ö)
und Schortmann, Die Zentralnotenbanken im Dienste der staatlichen Kasseu-
verwaltung (Stuttgart 1910).