Contents : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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»billigen  Gewinnes«  des  Pächters  von  dem  Unternehmergewinn ­
  die  Rede. 1 )
Die  Rente  oder  die  Landrente  kommt  dem  Bodenbesitzer ­
  zugute  als  »Vergütung  für  die  direkt  produzierende
Naturkraft«. 2 )  Diese  Natur-  oder  Bodenkräfte  können  durch
Verbesserungen  sehr  gesteigert  werden,  doch  müsse  man
zugeben,  »daß  bei  fortgehend  gesteigertem  Aufwand  von
Arbeit  und  Kapital  diese  zwar  vergütet  werden«,  doch  nicht
in  entsprechendem  Verhältnis. 2 )  Falls  der  Bodenbesitzer
die  Arbeit  selbst  ausführt  oder  die  Verwaltung  selber  besorgt, ­
  so  gehört  ihm  auch  der  entsprechende  Lohn. 2 )
Die  Landrente  selbst  diene  in  der  Form  von  Abgaben
zur  Erhaltung  der  nicht  direkt  produzierenden  Bevölkerung,
wie  z.  B.  der  Staatsdiener,  in  freiem  Gebrauch  aber  zur
Erhaltung  ähnlicher,  nur  außer  dem  Staatsdienst  stehender
Personen,  wie  z.  B.  der  Gelehrten,  Künstler,  ferner  zur  Erhaltung ­
  der  bloß  verbrauchenden  Klasse;  des  müßigen
Adels  und  der  Reichen,  —  und  endlich:  zur  Restitution
des  Grund  und  Bodens  und  zur  Bildung  des  überschüssigen
Kapitals. 3 )
Der  sogenannte  »billige  Gewinn«  des  Pächters  schließt
'n  sich  auch  »einen  Anteil«  an  der  Rente,  ohne  »den  sich
nicht  leicht  jemand  verstehen  würde,  fremde  Grundkapitale
zu  bearbeiten«. 4 )
Dem  Unternehmer,  als  »einem  Arbeiter  besonderer
Art«  komme  außer  der  Belohnung  für  seine  Arbeit  und  den
Zinsen  seines  Kapitals  noch  ein  Gewinn  zu. 6 )
Die  Zinsen,  welche  »für  den  Gebrauch  eines  freien
Kapitals«  gegeben  werden,  sind  »ein  unveränderliches,  gesellschaftliches ­
  Übereinkommen« 0 )  Die  Höhe  der  Zinsen,
Sa gt  Kankrin,  »hängt  vom  Nutzen  ab,  der  von  einem  Kapital
211  ziehen  ist,  von  der  Menge  oder  Beschränktheit  der
Kapitalien,  und  bei  Darlehen  vom  Risiko«. 7 )  Kankrin  ist
b  Vergl.  Weltr.  31;  Ök.  23.  -  2 )  Ök.  21.  —  8 )  Weltr.  31,  33.  —
J )  Weltr.  33.  —  «)  Ök.  23.  -  6 )  Weltr.  32,  33.  b  Ök.  103-
            
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