Object: Schutz dem Arbeiter!

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Neben dem weitern Ausbau der Arbeiter-Versicherungsgesetzgebnng 
sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über die Ver 
hältnisse der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den ans 
diesem Gebiete laut gewordenen Klagen und Wünschen, soweit sie be 
gründet sind, gerecht zu werden. 
Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben 
der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so 
zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlich 
keit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf 
gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben. 
Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeit 
nehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu 
nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen 
besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und 
zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeit 
gebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden. Durch 
eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Aus 
druck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staats 
behörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter 
fortlaufend zu unterrichten und mit den letztern Fühlung zu behalten. 
Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge für 
die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und für den Privat 
bergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen Verhältnisses 
Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, behufs einer der Stellung der 
Fabrik-Jnspectiouen entsprechenden Aussicht, wie sie bis zum Jahre I860 
bestanden hat. 
Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der Staatsrath 
unter Meinem Vorsitz und unter Zuziehung derjenigen sachkundigen Personen 
zusammentrete, welche Ich dazu berufen werde. Die Auswahl der letz 
teren behalte Ich Meiner Bestimmung vor. 
Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der Arbeiter-Ver 
hältnisse in dem von Mir beabsichtigten Sinne entgegenstehen, nehmen 
diejenigen, welche aus der Nothwendigkeit der Schonung der heimischen 
Industrie in ihrem Wettbewerb mit dem Auslande sich ergeben, eine her 
vorragende Stelle ein. Ich habe daher den Reichskanzler angewiesen, 
bei den Regierungen der Staaten, deren Industrie mit der nnserigen 
den Weltmarkt beherrscht, den Zusammentritt einer Conferenz anzuregen, 
um die Herbeiführung gleichmäßiger internationaler Regelungen der 
Grenzen für die Anforderungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der 
Arbeiter gestellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen Ab 
schrift Meines an ihn gerichteten Erlasses mittheilen. 
Berlin, den 4. Februar 1890. 
Wilhelm R. 
An die Minister der öffentlichen Arbeiten 
und für Handel und Gewerbe.
	        
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