Object: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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gegründet 1905, ein. Ursprünglich bestand die Aktivmitgliedschaft lediglich 
aus Personenvereinigungen, die dem Verband der christlich-sozialen Arbeiter 
organisationen angehörten; statt des einbezahlten Kapitals bestand ein 
Garantiekapital in der unbeschränkten Haftbarkeit der Mitglieder. Nach 
den neuen Statuten von 1912 können nun physische und juristische Personen 
durch Vollzahlung eines Geschäftsanteiles von 1000 Fr. Mitglied der Bank 
werden, dafür fällt jede weitergehende Haftbarkeit weg. Die Verbände 
sind insoweit begünstigt , als sie je eine Stimme pro einbezahlten Anteil 
besitzen, während Privatpersonen bis auf zehn Anteilscheine eine und für 
]e zehn weitere Anteilscheine eine Stimme mehr haben. 
Die Schweizerische Genossenschaftsbank übernimmt die verfügbaren 
Gelder der Sparkassen der christlich-sozialen Organisationen zur Anlage (auf 
Ende 1912 3,2 Millionen Franken), sie vermittelt den Geldverkehr zwischen 
dem Schweizerischen Raiffeisenverband und den einzelnen lokalen Dar 
lehenskassen, und die gleichen Funktionen übt sie aus für die Genossen 
schaften Konkordia und ihren Verband. 
Noch wären andere interessante Bankgründungen, auch sehr speku 
lative, und Bankenschicksale aufzuführen, wir begnügen uns mit den ge 
gebenen Beispielen, die meist typisch sind für eine ganze Gruppe von 
Instituten.
	        
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