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gegründet 1905, ein. Ursprünglich bestand die Aktivmitgliedschaft lediglich
aus Personenvereinigungen, die dem Verband der christlich-sozialen Arbeiter
organisationen angehörten; statt des einbezahlten Kapitals bestand ein
Garantiekapital in der unbeschränkten Haftbarkeit der Mitglieder. Nach
den neuen Statuten von 1912 können nun physische und juristische Personen
durch Vollzahlung eines Geschäftsanteiles von 1000 Fr. Mitglied der Bank
werden, dafür fällt jede weitergehende Haftbarkeit weg. Die Verbände
sind insoweit begünstigt , als sie je eine Stimme pro einbezahlten Anteil
besitzen, während Privatpersonen bis auf zehn Anteilscheine eine und für
]e zehn weitere Anteilscheine eine Stimme mehr haben.
Die Schweizerische Genossenschaftsbank übernimmt die verfügbaren
Gelder der Sparkassen der christlich-sozialen Organisationen zur Anlage (auf
Ende 1912 3,2 Millionen Franken), sie vermittelt den Geldverkehr zwischen
dem Schweizerischen Raiffeisenverband und den einzelnen lokalen Dar
lehenskassen, und die gleichen Funktionen übt sie aus für die Genossen
schaften Konkordia und ihren Verband.
Noch wären andere interessante Bankgründungen, auch sehr speku
lative, und Bankenschicksale aufzuführen, wir begnügen uns mit den ge
gebenen Beispielen, die meist typisch sind für eine ganze Gruppe von
Instituten.