und zwar muß dieser Prozeß mit logischer Notwendig-
keit fortschreiten, je mehr dieser RErwerbszweig ameri—
kanisiert wird.
Zur Zeit der Abfassung des 6B. — und dies allein
interessiert uns an dieser Stelle — war der Zustand
noch so, daß die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung
des Landes durchaus überwiegend durch die Ideologie
und nicht durch Zwang von Außen gewährleistet war.
Freilich war damals das Fideikommiß in stetem Auft
blühen und gerade dies zeigt uns, wie schon damals
ein Bedürfnis nach gesetzlicher Gewährleistung der
Nachhaltigkeit in den landbesitzenden KAreisen rege war.
Wir dürfen aber nicht vergessen, daß gerade zur Ein—
führung des Fideikommisses jene Ideologie am not—
wendigsten war, denn sideikommissarische Bindung
bedeutet zunächst einen Verzicht auf unbeschränktes
Privateigentum seitens des Gründers, und dies ist die
stärkste Manifestation einer Ideologie.
Würden wir das ganze Recht, wie es um 1900
herreschte, auf ein Land anwenden, in dem dieser tradi⸗
tionelle Charakter der landbautreibenden Kreise nicht
so lebendig wãre, wo würde in ihm eine Lücke klaffen,
und die Folge wäre, vor allem was die Forstwirtschaft
beteifft, eine Aussaugung des Landes durch Raubbau.
In jenem berufsständischen Gefühl, von dem ich sprach,
bleibt der Landwirt verhaftet, mag er wollen oder nicht,
er ist irgendwie in die Gesamtpsuche verstrickt. Wenn
also ein Rittergutsbesitzer aus Ostpreußen! behauptet, er
wirtschafte schon seit 30 Jahren wie ein Fabrikant, und
dies mit Feuer und Flamme zu beweisen sucht, so ist
dies eine Selbsttäuschung. In Wirklichkeit ist er genau so
Landwiet, wie jeder Andere. Freilich strebt er heraus
aus seiner Gebundenheit; aber frei davon ist er darum
noch lange nicht. Ja gerade. wenn dieser Landwirt
VPgl. Carl Blunk, Jabrikmaßig betriebene Landwirtschaft. Berl.1926
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