Full text: Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

frage. Dies soll zwar nicht besagen, daß in jedem 
Fall ein Sachverständiger zu befragen ist; ebensogut 
können wir analoge Fälle aus der Gerichtspraxis, die 
uns einleuchtend begründet erscheinen, heranziehen. 
Eine erschöpfende Aufzählung dieser Dinge kann hier 
nicht unsere Aufgabe sein. Dies beantwortet sich nur 
aus dem Studium des Landwirtschaftlich-Fachlichen. 
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