Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Der Deutsche Reichspräsident 
einerseits 
und 
das Zentral-Exekutiv-Komitee der Union der 
Sozialistischen Sowjet-Republiken 
andererseits 
haben in dem Wunsche, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen 
und zu diesem Zwecke für die praktische Zusammenarbeit auf wirtschaft- 
lichem Gebiet und auf dem Gebiete der internationalen Rechtsbezie- 
hungen Grundlagen zu schaffen, zu Bevollmächtigten ernannt: 
der Deutsche Reichspräsident: 
den Deutschen Botschafter in Moskau. 
Dr. Ulrich Graf Brockdorfi-Rantzau. und 
den Wirklichen Geheimen Rat 
Dr. Paul von Koerner: 
das Zentral-Exekutiv-Komitee der Unionder 
Sozialistischen Sowjet-Republiken: 
den Stellvertretenden Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, 
Mitglied des Zentral-Exekutiv-Komitees der Union der Sozialistischen 
Sowiet-Renubliken 
Maxim Litwinofi und 
das Mitglied des Kollegiums des Volkskommissariats für Außenhandel 
Jakob Hanetzky, 
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form be- 
tundenen Vollmachten den nachstehenden Vertrag vereinbart haben: 
Allaemeine Bestimmungen. 
Artikel 1. 
Der Vertrag besteht außer diesen Allgemeinen Bestimmungen aus 
folgenden Abkommen: 
! Abkommen über Niederlassung und allgemeinen Rechtsschutz (Nie- 
derlassungsabkommen), 
I, Wirtschaftsabkommen, 
IL Eisenbahnabkommen, 
[V. Seeschiffahrtsabkommen, 
V. Steuerabkommen, 
VI: Abkommen über gewerblichen Rechtsschutz. 
53
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.