dustriellen, Handels- und sonstigen wirtschaftlichen Betätigung auf dem
Gebiete der UdSSR.; Führung der Verhandlungen über Konzessions-
verträge jeder Art, die eine Ausnahme von den allgemeinen Gesetzen
darstellen; Prüfung von Projekten der Aktiengesellschaften, die mit Be-
teiligung ausländischen. Kapitals gegründet werden; Prüfung der Ge-
suche ausländischer Firmen um Zulassung zur Betätigung auf dem
Gebiete der UdSSR. und Vorlage von Konzessionsverträgen, Statuten
von Aktiengesellschaften und Vorschlägen betreiffs Zulassung von Han-
delsfirmen zur Bestätigung beim Rat der Volkskommissare. Das Haupt-
konzessionskomitee gibt in den Konzessionsangelegenheiten Instruk-
tionen und Verordnungen aus, die für die Volkskommissariate und ihre
Organe obligatorisch sind. Keine Behörde ist berechtigt, ohne Geneh-
migung des Hauptkonzessionskomitees Konzessions
verhandlungen zu führen.
Die Vorverhandlungen über Konzessionen und die Aus-
arbeitung von Vertragsentwürfen werden von den Konzessions-
organen der Bundesrepubliken, den Volkskom-
missariaten und den Gebietsverbänden geführt, sofern
diese vom Hauptkonzessionskomitee hierzu bevollmächtigt werden.
Das Hauptkonzessionskomitee ist befugt, bei den Handelsvertre-
tungen der UdSSR. im Auslande Konzessionskommissionen
für direkte Verhandlungen mit ausländischen Bewerbern zu gründen.
Die von diesen Kommissionen ausgearbeiteten Verträge unter-
liegen der Begutachtung des Hauptkonzessionskomitees und werden
nach Genehmigung dem Rat der Volkskommissare zur Bestäigung
unterbreitet,
Zur Überwachung der Durchführung von Konzessionsverträgen ist
nach der Verordnung des Rates der Volkskommissare vom 11, August
1925 ein ständiger Ausschuß gebildet, der folgende Auf-
gaben zu erfüllen. hat: Überwachung der Erfüllung von Verpflich-
tungen, die die Konzessionäre und die Sowjetregierung im Vertrage ein-
gegangen sind; die Prüfung aller Fragen, die bei der Durchführung
der Konzessionsverträge entstehen oder von den einzelnen Ressorts
nicht selbständig gelöst werden können; schließlich die Prüfung der
Rechenschaftsberichte über die Arbeit der Konzessionsunternehmungen.
Im Auslande sind einigen Handelsvertretungen der Sowjetunion
Konzessionskommissionen angegliedert: in Deutschland,
England, Frankreich und Italien, Diese Kommissionen haben die Kon-
zessionsanträge in den betreffenden Ländern zu prüfen und nach An-
weisung des Hauptkonzessionskomitees Verhandlungen zu führen, Die
Bevollmächtigten Vertreter und Handelsvertreter der Sowjetunion in
denjenigen europäischen Ländern, in‘ denen keine Konzessionskommis-
sionen bestehen, führen im ‚allgemeinen Konzessionsverhandiungen aus-
schließlich mit Kenntnis und nach den Weisungen des Hauptkonzes-
sionskomitees, in besonders eiligen . Fällen unter Leitung der Kon
zessionskommission in Deutschland, doch ist gleich-
zeitig das Hauptkonzessionskomitee zu informieren.