dustriellen, Handels- und sonstigen wirtschaftlichen Betätigung auf dem
Gebiete der UdSSR.; Führung der Verhandlungen über Konzessionsverträge
jeder Art, die eine Ausnahme von den allgemeinen Gesetzen
darstellen; Prüfung von Projekten der Aktiengesellschaften, die mit Beteiligung
ausländischen. Kapitals gegründet werden; Prüfung der Gesuche
ausländischer Firmen um Zulassung zur Betätigung auf dem
Gebiete der UdSSR. und Vorlage von Konzessionsverträgen, Statuten
von Aktiengesellschaften und Vorschlägen betreiffs Zulassung von Handelsfirmen
zur Bestätigung beim Rat der Volkskommissare. Das Hauptkonzessionskomitee
gibt in den Konzessionsangelegenheiten Instruktionen
und Verordnungen aus, die für die Volkskommissariate und ihre
Organe obligatorisch sind. Keine Behörde ist berechtigt, ohne Genehmigung
des Hauptkonzessionskomitees Konzessions
verhandlungen zu führen.
Die Vorverhandlungen über Konzessionen und die Ausarbeitung
von Vertragsentwürfen werden von den Konzessionsorganen
der Bundesrepubliken, den Volkskommissariaten
und den Gebietsverbänden geführt, sofern
diese vom Hauptkonzessionskomitee hierzu bevollmächtigt werden.
Das Hauptkonzessionskomitee ist befugt, bei den Handelsvertretungen
der UdSSR. im Auslande Konzessionskommissionen
für direkte Verhandlungen mit ausländischen Bewerbern zu gründen.
Die von diesen Kommissionen ausgearbeiteten Verträge unterliegen
der Begutachtung des Hauptkonzessionskomitees und werden
nach Genehmigung dem Rat der Volkskommissare zur Bestäigung
unterbreitet,
Zur Überwachung der Durchführung von Konzessionsverträgen ist
nach der Verordnung des Rates der Volkskommissare vom 11, August
1925 ein ständiger Ausschuß gebildet, der folgende Aufgaben
zu erfüllen. hat: Überwachung der Erfüllung von Verpflichtungen,
die die Konzessionäre und die Sowjetregierung im Vertrage eingegangen
sind; die Prüfung aller Fragen, die bei der Durchführung
der Konzessionsverträge entstehen oder von den einzelnen Ressorts
nicht selbständig gelöst werden können; schließlich die Prüfung der
Rechenschaftsberichte über die Arbeit der Konzessionsunternehmungen.
Im Auslande sind einigen Handelsvertretungen der Sowjetunion
Konzessionskommissionen angegliedert: in Deutschland,
England, Frankreich und Italien, Diese Kommissionen haben die Konzessionsanträge
in den betreffenden Ländern zu prüfen und nach Anweisung
des Hauptkonzessionskomitees Verhandlungen zu führen, Die
Bevollmächtigten Vertreter und Handelsvertreter der Sowjetunion in
denjenigen europäischen Ländern, in‘ denen keine Konzessionskommissionen
bestehen, führen im ‚allgemeinen Konzessionsverhandiungen ausschließlich
mit Kenntnis und nach den Weisungen des Hauptkonzessionskomitees,
in besonders eiligen . Fällen unter Leitung der Kon
zessionskommission in Deutschland, doch ist gleichzeitig
das Hauptkonzessionskomitee zu informieren.