Ausnahme der weiter unten erwähnten Industriegruppen, die unter der
Leitung der „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie stehen), der
genossenschaftlichen und der Privatindustrie; Ausarbeitung von Gesetzentwürfen
für die Industrie; Behandlung allgemeiner Fragen der
industriellen Politik; Aufstellung des gesamten Produktionsprogramms,
das durch die Staatliche Planwirtschaftskommission dem Rat für Arbeit
und Verteidigung zur Bestätigung vorgelegt wird, sowie des Industriebudgets
für die gesamte Sowjetunion; Regelung der Tätigkeit der Synlikate
und sonstiger Vereinigungen der gesamten Industrie der Union;
Verwaltung der Ämter für industrielle Statistik; Ausarbeitung von
Maßnahmen zur Rationalisierung der Produktion; Verteilung der Be-;riebe
auf die einzelnen Bezirke usw.
Die „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie” übt folgende
Funktionen aus: Verwaltung der Industrieunternehmungen. und -Institutionen
(mit Ausnahme der Betriebe für militärische Lieferungen und
der Metallindustrie, die beide je eine eigene Hauptverwaltung mit denselben
Befugnissen besitzen)'), deren Bedeutung sich auf die gesamte
Sowjetunion erstreckt; Verwaltung des vom Obersten Volkswirtschaftsrat
der UdSSR. in Industrie-, Handels- und Kreditunternehmungen
"Aktiengesellschaften, Syndikäten usw.) investierten Kapitals,
Die ihr unterstellten industriellen Unternehmungen leitet die „Zentralverwaltung
der staatlichen Industrie‘ mit Hilfe eines Kollegiums von
nn sktoren („Direktorium“), dessen Mitglieder je eine Trustgruppe verwalten,
Der Direktor muß über die Tätigkeit der Trusts genau unterrichtet
sein, Zu seinen Obliegenheiten gehört auch die Berichterstattung über
prinzipielle Fragen, die mit der Tätigkeit der betreffenden Trusts verknüpft
sind, sowie selbständige Entschließung in allen anderen Fragen.
_. Dem „Direktorium“ stehen folgende Hilfsorgane zur Verfügung: die
Filialen der „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie‘, die Finanzand
Budgetkommission und die Hauptbuchhalterei, denen die Ausarbeitung
der Finanz- und Budgetpläne, sowie die Aufstellung der Bilanzen
der Trusts obliegt,
Die Zentralen Volkswirtschaftsräte in ‚den einzelnen Republiken
weichen infolge der wirtschaftlichen und lokalen Eigenart der betrefenden
Bundesstaaten von der Struktur des Obersten Volkswirtschaftsrats
der Sowjetunion in gewissen Punkten ab. Am nächsten stehen ihm
der Oberste Volkswirtschaftsrat der RSFSR., dessen organisatorischer
Aufbau jedoch bedeutend einfacher ist, sowie die Zentralen Volkswirtschaftsräte
der Ukrainischen, Transkaukasischen, Kirgisischen und Weiß-“ussischen
Sowjetrepubliken, in denen natürlich die nationale Frage und
lie rein lokalen Verhältnisse von großem Einfluß sind. Dasselbe gilt
von den den Volkswirtschaftsräten gleichgearteten Organen,
Die Verordnung über die Verwaltung von Betrieben, die für die Gesamtunion
von besonderer Bedeutung sind, bestimmt, daß der’ Oberste
Volkswirtschaftsrat gegenüber diesen Unternehmungen die Rechte und
") Siehe Dekret des Zentral-Exekutivkomitees und des Rates der Volks-<ommissare
vom 12. Juni 1925.