Ausnahme der weiter unten erwähnten Industriegruppen, die unter der
Leitung der „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie stehen), der
genossenschaftlichen und der Privatindustrie; Ausarbeitung von Gesetz-
entwürfen für die Industrie; Behandlung allgemeiner Fragen der
industriellen Politik; Aufstellung des gesamten Produktionsprogramms,
das durch die Staatliche Planwirtschaftskommission dem Rat für Arbeit
und Verteidigung zur Bestätigung vorgelegt wird, sowie des Industrie-
budgets für die gesamte Sowjetunion; Regelung der Tätigkeit der Syn-
likate und sonstiger Vereinigungen der gesamten Industrie der Union;
Verwaltung der Ämter für industrielle Statistik; Ausarbeitung von
Maßnahmen zur Rationalisierung der Produktion; Verteilung der Be-
;riebe auf die einzelnen Bezirke usw.
Die „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie” übt folgende
Funktionen aus: Verwaltung der Industrieunternehmungen. und -Insti-
tutionen (mit Ausnahme der Betriebe für militärische Lieferungen und
der Metallindustrie, die beide je eine eigene Hauptverwaltung mit den-
selben Befugnissen besitzen)'), deren Bedeutung sich auf die gesamte
Sowjetunion erstreckt; Verwaltung des vom Obersten Volkswirtschafts-
rat der UdSSR. in Industrie-, Handels- und Kreditunternehmungen
"Aktiengesellschaften, Syndikäten usw.) investierten Kapitals,
Die ihr unterstellten industriellen Unternehmungen leitet die „Zen-
tralverwaltung der staatlichen Industrie‘ mit Hilfe eines Kollegiums von
nn sktoren („Direktorium“), dessen Mitglieder je eine Trustgruppe ver-
walten,
Der Direktor muß über die Tätigkeit der Trusts genau unterrichtet
sein, Zu seinen Obliegenheiten gehört auch die Berichterstattung über
prinzipielle Fragen, die mit der Tätigkeit der betreffenden Trusts ver-
knüpft sind, sowie selbständige Entschließung in allen anderen Fragen.
_. Dem „Direktorium“ stehen folgende Hilfsorgane zur Verfügung: die
Filialen der „Zentralverwaltung der staatlichen Industrie‘, die Finanz-
and Budgetkommission und die Hauptbuchhalterei, denen die Ausarbei-
tung der Finanz- und Budgetpläne, sowie die Aufstellung der Bilanzen
der Trusts obliegt,
Die Zentralen Volkswirtschaftsräte in ‚den einzelnen Republiken
weichen infolge der wirtschaftlichen und lokalen Eigenart der betref-
enden Bundesstaaten von der Struktur des Obersten Volkswirtschafts-
rats der Sowjetunion in gewissen Punkten ab. Am nächsten stehen ihm
der Oberste Volkswirtschaftsrat der RSFSR., dessen organisatorischer
Aufbau jedoch bedeutend einfacher ist, sowie die Zentralen Volkswirt-
schaftsräte der Ukrainischen, Transkaukasischen, Kirgisischen und Weiß-
“ussischen Sowjetrepubliken, in denen natürlich die nationale Frage und
lie rein lokalen Verhältnisse von großem Einfluß sind. Dasselbe gilt
von den den Volkswirtschaftsräten gleichgearteten Organen,
Die Verordnung über die Verwaltung von Betrieben, die für die Ge-
samtunion von besonderer Bedeutung sind, bestimmt, daß der’ Oberste
Volkswirtschaftsrat gegenüber diesen Unternehmungen die Rechte und
") Siehe Dekret des Zentral-Exekutivkomitees und des Rates der Volks-
<ommissare vom 12. Juni 1925.