(contador püblico). Zugleich fordert es alle Gläubiger auf, ihre
Forderungen bei dem „contador“ anzumelden und an einem bestimmten
Tage zusammenzukommen, um über das weitere zu beraten und zu
verfügen. Die Frist für diese Versammlung'beträgt mindestens 15 und
höchstens 30 Tage. Die gerichtliche Bekanntmachung wird in zwei
Zeitungen, von denen in Buenos: Aires eine immer das „Boletin
Judicial“ ist, veröffentlicht. An die Gläubiger persönlich ergeht keine
Ladung, doch ist es in Buenos Aires allmählich Sitte geworden, daß
der „contador“ alle in Argentinien wohnenden oder vertretenen Gläubiger
durch private Schreiben auffordert, ihre Rechte zu wahren. Aus-
Jländische Gläubiger, die in Argentinien keine Vertreter haben, können
von der Einleitung des Konkursverfahrens nur durch die Zeitungen
oder auf anderem, privatem Wege ;(durch“ ihre“ hiesigen ‘Geschäfts-
freunde, Banken usw.) erfahren. Die Frist von 30 Tagen ist auch zu
kurz, als daß Gläubiger in Europa brieflich benachrichtigt werden
und rechtzeitig antworten‘ könnten. Allerdings wird‘ die Frist von
30 Tagen häufig nicht eingehalten und der Termin für die Gläubiger-
versammlung auf Ersuchen des „contadors“ selbst, wenn ihm das
Vorhandensein vieler ausländischer Gläubiger bekannt ist, verschoben.
Es liegt im Interesse der Gläubiger, zu der ersten Gläubigerver-
sammlung zu erscheinen und schon vorher den „contador“ schriftlich
von ihren Ansprüchen zu verständigen. Es ist zweckmäßig, ‚an den
„contador“ auf spanisch oder französisch direkt zu schreiben, und
zugleich einem ortsanwesenden Geschäftsfreunde auf‘ dessen Namen
„eine briefliche: Vollmacht“ (carta poder) zu senden... Diese briefliche
Vollmacht dient nur dazu, dem Bevollmächtigten zu erlauben, in der
Gläubigerversammlung die Interessen des Gläubigers zu vertreten und
für ihn zu stimmen, sie ermächtigt aber nicht, Gelder für den Gläubiger
einzuziehen und darüber zu quittieren. Die briefliche Vollmacht
bedarf keinerlei Legalisation und wird am ‘besten auf einem mit
Aufdruck des Namens und der Adresse des Gläubigers versehenen,
gewöhnlichen Brierbogen in folgender Form ausgestellt:
Carta Poder.
„Por la presente autoriz 16.7 MEDOR AS -
para concurrir en . 7%. ..nombre y representaciön A las
juntas de verificacion de creditos y otras, de la convocatoria de
acreedores de . . „Boa; facultändolo
para intervenir en las deliberaciones, aceptar. concordatos, adjudi-
caciön de. bienes pedir, quiebras, y efectuar {odo lo pertinente
para la defensa de . . derechos.“
Datum und Unterschrift,
In der ersten Gläubigerversammlung berichtet der „contador“ über
die bei ihm angemeldeten ‚oder ihm sonst bekannt gewordenen
Forderungen. Die Gläubigerversammlung beschließt über die /An-
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