Full text: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

(contador püblico). Zugleich fordert es alle Gläubiger auf, ihre 
Forderungen bei dem „contador“ anzumelden und an einem bestimmten 
Tage zusammenzukommen, um über das weitere zu beraten und zu 
verfügen. Die Frist für diese Versammlung'beträgt mindestens 15 und 
höchstens 30 Tage. Die gerichtliche Bekanntmachung wird in zwei 
Zeitungen, von denen in Buenos: Aires eine immer das „Boletin 
Judicial“ ist, veröffentlicht. An die Gläubiger persönlich ergeht keine 
Ladung, doch ist es in Buenos Aires allmählich Sitte geworden, daß 
der „contador“ alle in Argentinien wohnenden oder vertretenen Gläubiger 
durch private Schreiben auffordert, ihre Rechte zu wahren. Aus- 
Jländische Gläubiger, die in Argentinien keine Vertreter haben, können 
von der Einleitung des Konkursverfahrens nur durch die Zeitungen 
oder auf anderem, privatem Wege ;(durch“ ihre“ hiesigen ‘Geschäfts- 
freunde, Banken usw.) erfahren. Die Frist von 30 Tagen ist auch zu 
kurz, als daß Gläubiger in Europa brieflich benachrichtigt werden 
und rechtzeitig antworten‘ könnten. Allerdings wird‘ die Frist von 
30 Tagen häufig nicht eingehalten und der Termin für die Gläubiger- 
versammlung auf Ersuchen des „contadors“ selbst, wenn ihm das 
Vorhandensein vieler ausländischer Gläubiger bekannt ist, verschoben. 
Es liegt im Interesse der Gläubiger, zu der ersten Gläubigerver- 
sammlung zu erscheinen und schon vorher den „contador“ schriftlich 
von ihren Ansprüchen zu verständigen. Es ist zweckmäßig, ‚an den 
„contador“ auf spanisch oder französisch direkt zu schreiben, und 
zugleich einem ortsanwesenden Geschäftsfreunde auf‘ dessen Namen 
„eine briefliche: Vollmacht“ (carta poder) zu senden... Diese briefliche 
Vollmacht dient nur dazu, dem Bevollmächtigten zu erlauben, in der 
Gläubigerversammlung die Interessen des Gläubigers zu vertreten und 
für ihn zu stimmen, sie ermächtigt aber nicht, Gelder für den Gläubiger 
einzuziehen und darüber zu quittieren. Die briefliche Vollmacht 
bedarf keinerlei Legalisation und wird am ‘besten auf einem mit 
Aufdruck des Namens und der Adresse des Gläubigers versehenen, 
gewöhnlichen Brierbogen in folgender Form ausgestellt: 
Carta Poder. 
„Por la presente autoriz 16.7 MEDOR AS - 
para concurrir en . 7%. ..nombre y representaciön A las 
juntas de verificacion de creditos y otras, de la convocatoria de 
acreedores de . . „Boa; facultändolo 
para intervenir en las deliberaciones, aceptar. concordatos, adjudi- 
caciön de. bienes pedir, quiebras, y efectuar {odo lo pertinente 
para la defensa de . . derechos.“ 
Datum und Unterschrift, 
In der ersten Gläubigerversammlung berichtet der „contador“ über 
die bei ihm angemeldeten ‚oder ihm sonst bekannt gewordenen 
Forderungen. Die Gläubigerversammlung beschließt über die /An- 
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