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2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik.
E. Die aus der neuzeitlichen Entwicklung sich ergebende
Wirtschaftspolitik.
Im Verlauf der Darstellung haben wir ein Bild von dem geschichtlichen Werde
gang der wirtschaftlichen Gesetzgebung gegeben. Es erübrigt uns noch, einen Aus
blick zu bieten und die Richtlinie für die künftige Wirtschaftspolitik festzulegen. Sie
kann sich ergeben als folgerichtige Weiterbildung der bisherigen gesetzgeberischen
Prinzipien oder als Weiterführung des in der wirtschaftlichen Entwicklung begrün
deten Endziels und der darin liegenden Ideen.
1. Die bisherige Gesetzgebung.
Im allgemeinen stellt die gesamte wirtschaftliche Gesetzgebung und Verwaltung
bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts nur ein Konglomerat von einzelnen
Reglements und Instruktionen dar, die aus speziellen Anlässen hervorgegangen sind
und lediglich auf der Geschäftsroutine gefußt haben. So läßt sich z. B. an der Ent
wicklung des Hochzolls verfolgen, wie bis in die achtziger Jahre hinein der traditio
nelle Steuercharakter der Zölle — seit 1871 als Mittel zur Erreichung der finanziellen
Selbständigkeit des Reiches — vorwiegend war. Es konnte denn auch früher die
Regierung die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Berufsstände für sich behandeln.
Dieses Herumexperimentieren verbietet sich in unserer raschlebigen, mit Gärungstoffen
erfüllten Zeit von selbst; mehr als je rächt es sich heute bitter, wenn die Regierung
bei der Aufstellung wirtschaftlicher Prinzipien, nach denen sie ihre Politik einrichten
will, fehlgreift.
Da sich seit den 70er Jahren zugleich der Wirkungskreis des Staates, dessen
Intervention man eben noch gänzlich auszuschalten versucht hatte, im Gegenteil er
weitert halte, wurde fiir das Verwaltungsrecht, die Wirtschaftspolitik und in erster
Linie für die Wissenschaft der Aufbau auf neuer Grundlage notwendig.
Mit den 70er Jahren wurden zu den Drehpunkten der Wirtschaftspolitik nach
außen das Verhältnis zum Weltverkehr und nach innen die Hebung der unteren
Klassen, sowie die Beeinflussung der Konkurrenz auf diesen beiden Gebieten.
Die letztere Frage war schon früher, nämlich mit der Industrialisierung, wodurch
die große Masse in den Dienst des Fabrikbetriebs eingestellt und in der Solidarität
ihrer Interessen zusammengeführt wurde, aktuell geworden. Sie ging zunächst dahin:
soll sich der Gegensatz zwischen dem proletarischen Klasseninteresse und dem Unter
nehmerstand ebenso zuspitzen, wie dies in England eingetreten war?
Noch 1861 konnte G. Schmoller konstatieren: „die feindlichen Gegensatze der Interessen
haben noch nicht die gehässige Spannung zwischen Fabrikanten und Arbeitern wie in England
erreicht und werden sie hoffentlich auch nie erreichen." Schon ein Jahrzehnt darauf, 1874, mußte
derselbe Gelehrte die Arbeiterfrage als die brennendste Frage der Gegenwart bezeichnen.
Es war naturgemäß, daß durch die sozialen Neubildungen und Kämpfe, durch
die fortschreitende Zentralisierung der arbeitenden Bevölkerung in den Großstädten,
ihre Jnteressen-Solidarität und ihr Klasieil-Bewußtsein, zum Teil auch durch die
früher wiederkehrenden Krisen und durch die Rückwirkung der Lage der Arbeiter auf
die bestehende Gesellschaftsordnung die Arbeiterfrage eine stets erhöhte Bedeutung