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Wechsel in sich schlossen, es sich hier um ein Geschäft des Wechselns
handelte, ein Negotium cambii, so wurde solch Anweisungsbrief einfach
Cambium „Wechsel“ genannt, aus der lettera di pagamento wurde in
der zweiten Hälfte des 14, ‚Tahrhunderts die lettera di cambio. Der
Ausdruck Cambium wurde aber auch für eine Kreditoperation gebraucht,
bei der die Rückzahlung in anderer Münze geschah, und die Form des
Wechsels wurde benutzt, um bei einem Geldvorschuß Zins zu nehmen
ınd das Zinsverbot zu umgehen,
Aber nicht nur Kaufleute machten von solchen Zahlungsaufträgen
Gebrauch, sondern auch andere reisende Personen, z. B. reiche Stu-
denten, welche nach Bologna oder später nach Paris auf die Universität
gingen, die ihren Zehrpfennig für den Studienort auf Grund eines
solchen mitgebrachten Wechsels erhielten. Eine der ältesten Urkunden
eines Wechsels ist ein solcher Studentenwechsel, und der Name hat
sich für die Summe, die der Student während seines Studiums zu ver-
zehren hat, bis zur Gegenwart erhalten,
Die Anwendung dieses Zahlungsbriefes entwickelte sich aber auch
während der Warenmessen so bedeutend, daß man schon im 13. Jahr-
hundert den Austausch und Handel derselben an anderen Punkten zu
vesonderen Märkten an einzelnen Orten konzentrierte und die so-
genannten Wechselmessen in der Champagne und Provence, im
15. Jahrhundert in Lyon, im 16. Jahrhundert in Besancon und Pia-
cenza ausbildet, an denen bereits Millionen in dieser Weise zum Um-
satz gelangten.
Da nun die Kaufleute, welche sich an den Warenmessen, aus-
gerüstet mit Wechseln, einfanden, um ihre Einkäufe zu machen, im Falle
der Weigerung des Beauftragten, Zahlung zu leisten, nicht monatelang
auf die Entscheidung eines Gerichts warten konnten, und ebensowenig
auf den überaus langsamen Verlauf der Gerichtsexekutionen, so sah
man sich genötigt, diesen Wechselbriefen besondere Vorzüge in betreff
des Gerichtsverfahrens einzuräumen; und die Landesfürsten und städti-
schen Magistrate, die sehr bestrebt waren, den Meßplätzen besondere
Vorzüge zu verschaffen, um den Verkehr dorthin zu ziehen, richteten
bestimmte Gerichtsbehörden zur Entscheidung der Wechselstreitigkeiten
ein, ermächtigten sie zu einem abgekürzten Verfahren und zu beschleu-
nigter und strengerer Kxekution, um dem Wechselinhaber in kürzester
Frist und mit größter Strenge gegen den Zahlungspflichtigen zu seinem
Rechte zu verhelfen. Jahrhunderte hindurch hat man bis zur Gegen-
wart hin daran gearbeitet, dem Wechselbrief eine vereinfachte und
exakte Form zu geben, um Zweifel und Mißverständnisse und damit
Streitigkeiten möglichst auszuschließen, und die Entscheidung über das
Recht möglichst zu vereinfachen. Außerdem bildete sich in der er-
wähnten Weise ein besonderes Wechselrecht aus, nach welchem. die
in der vom Wechsel verlangten Form verfaßten Urkunden ausschließ-
lich zu behandeln waren. Bei diesem Rechte suchte man eine immer
größere Strenge zur Ausbildung zu bringen mit der alleinigen Aus-
nahme, daß man (in Deutschland 1868) die Personalhaft aufgab,
durch welche naturgemäß der Schuldner verhindert wurde, sich wirt-
schaftlich wieder empor zu arbeiten.
Von hoher Bedeutung war die Einführung des Indossaments oder
Wechselgiros im vorigen Jahrhundert, durch welches der Wechsel mit
allen Rechten auf einen auderen Inhaber übertragen werden konnte
Wechsel.
messen.
Wechsel-
recht.