Full text: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

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BEGRIFF DER AUSSTELLUNG 
XII. Ausstellungen und Messen. 
a) Allgemeines. 
Ihrem Begriff nach versteht man im allgemeinen unter 
einer Ausstellung!) die öffentliche Vorführung von Erzeug- 
nissen und anderen anschaulichen Darstellungen künstlerischer, 
gewerblicher, landwirtschaftlicher oder sonstiger Arbeiten zu 
jem Zweck, durch mehr oder weniger umfassende Schaustellung 
auf die Interessenten möglichst nachdrücklich einzuwirken. 
Die einzelnen Arten der Ausstellungen erhalten ihren 
Charakter hauptsächlich durch die in ihren Bereich gezogenen 
Erzeugnisse und Arbeitsgebiete, die sich in recht ver- 
schiedenem Maße zur Schaustellung eignen, durch die Formen, 
in denen die öffentlichen Vorführungen bewirkt werden und 
Jurch die mit der Ausstellung angestrebten besonderen Ziele 
und Aufgaben. 
Teils sollen in. den Ausstellungen durch übersichtliche 
Darstellung der Produkte, der Leistungen der Produktion 
usw. Veranstaltungen zur allgemeinen Belehrung und zu 
erziehlichen Zwecken geboten werden, teils sollen sie zur 
Förderung der Produktion durch Vergleichung der Pro- 
dukte der konkurrierenden Firmen, durch gegenseitiges Von- 
einanderlernen, durch Erhöhung des Verständnisses der Pro- 
duktion, durch Anspornung zu technischen und wirtschaft- 
lichen Höchstleistungen (Prämiierungen, Belohnungen, Kritik, 
Auszeichnung usw.), zur Hervorbringung edelster Produkte 
dienen; ferner liegt ihre Aufgabe auch in der Reklame, zwecks 
Förderung des Absatzes sowie des Verbrauches und dadurch 
wieder indirekt in der Förderung der Rentabilität und der 
Produktion. Schließlich werden Ausstellungen auch zur Zu- 
sammenführung einer möglichst großen Zahl von Interessenten 
(von Abnehmern der Waren, Erzeugern und sonstigen Be- 
suchern), zur Verbreitung von Ideen, Förderung des Fremden- 
verkehrs usw. veranstaltet. Sie sind vielfach mit Unter- 
') Die Reklame zur Förderung des Besuches von Ausstellungen 
und Messen durch Aussteller und Publikum s. unter Reklame für 
Länder und Gemeinden, S. 179. Über obigen Gegenstand s. Hand- 
wörterbuch der Staatswissenschaften Bd. IL... Gustav Fischer, Jena 1924
	        
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