BEGRIFF DER REKLAME
Horst Kliemann definiert:
„Werbung ist kein unbeschränkt wirksames, zeitlich
bedingtes, selbständiges Gebilde, sondern Exponent des
sozialen Grundtriebs ‚Wettbewerb‘. Ziel des Wett-
bewerbs ist Kampf um den Anteil an der Kaufkraft auf
wirtschaftlichem, an der Aufnahmefähigkeit auf geistigem
Gebiete mit der Absicht der Gruppenbildung zwecks
Wirkungsverbreiterung von Ideen und Personen oder
rationeller Produktions- und Konsumptionsmöglichkeit
von Waren. Ihr Wirkungsumfang ist von zwei Kompo-
nenten abhängig: einerseits von der vorhandenen Kauf-
kraft bezw. geistigen Aufnahmefähigkeit, anderseits von
dem Willen des Individuums, zu verbrauchen oder sich
Ideen anzueignen. Die Untersuchung der ersten Kompo-
nente ist Aufgabe der Wirtschafts-, Staats und Sozial-
wissenschaften, der zweiten, Aufgabe der angewandten
Psychologie‘.
Unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauches
und unter Zugrundelegung der obigen Definitionen soll für dieses
Buch nachstehende Begriffsbestimmung für „Reklame“ gelten.
„Reklame ist die bewußte Massenbeeinflussung durch
Wort, Schrift, Bild, Plastik, Architektur oder die Tat auf
das Denken und Verhalten anderer, um Aufmerksamkeit,
günstige Vorstellung, ein geneigtes Urteil oder Wünsche,
bezüglich eines Objektes, einer Person, eines Territoriums
oder einer Idee zu erregen.‘
Gegenstand der Darlegung.
Den Gegenstand der folgenden. Darlegung soll die ge-
schichtliche Entwicklung der Reklame bilden, wobei das
Hauptgewicht darauf ruht, darzulegen, daß und wie die
Menschen bereits in den frühesten uns bekannten Zeiten alle
ihnen zur Verfügung stehenden Mittel angewendet haben, auf
die Psyche und die Handlungen ihrer Mitmenschen einzu-
wirken, um sie in freier Entschließung zu einem ihnen ge-
nehmen Verhalten oder Handeln zu veranlassen; insbesondere
soll durch diese Abhandlung auch jedermann klar werden,
daß die Reklame keineswegs eine Erfindung der