REKLAME ZUR KUNDENGEWINNUNG
„Die Werbung bietet dem Publikum einen bestimmten
Zweck dar und sucht es in planmäßiger Weise dazu zu be-
einflussen, sich in den Dienst dieses Zweckes zu stellen. Der
Zweck nun, den jeder Geschäftsmann mit seinem Unternehmen
verfolgt, besteht darin, daß seine Waren gekauft, ‚seine Lei-
stungen in Anspruch genommen werden, daß er Waren- oder
Arbeitsaufträge erhält. Demnach liegt das Wesen der geschäft-
lichen Reklame darin, daß der Geschäftsmann sich planmäßig
bemüht, das Publikum dazu zu beeinflussen, seine Waren zu
kaufen, seine Leistungen in Anspruch zu nehmen, ihm Waren-
oder Arbeitsaufträge zukommen zu lassen. Man kann deshalb
auch unbedenklich sagen, geschäftliche Reklame ist
alles planmäßige Bemühen um Erhaltung und Ge-
winnung von Kunden, ist also planmäßige Kundenerhal-
tung und -gewinnung.
[st dem aber so, ist geschäftliche Reklame nichts anderes
als planmäßiges Bemühen um Kundenerhaltung und Kunden-
gewinnung, so ist es klar, daß vieles schon Reklame ist, was
vielfach noch gar nicht als solche angesehen wird.
Jedes bloße Bekanntmachen, daß man Waren zu ver-
kaufen hat oder Arbeitsaufträge übernimmt, ist schon Reklame
(Werbebekanntmachung). Jedes Empfehlen oder Anpreisen
seiner Waren oder Leistungen ist Reklame (Werbeempfehlung).
Jeder Versuch, das Kundenpublikum von den Vorteilen seiner
Waren oder Arbeiten zu überzeugen, ist Reklame (Werbe-
überzeugung). Jedes Mittel, durch das man das Publikum
anlockt, seine Waren oder Leistungen gegen Entgelt in Anspruch
zu nehmen, ist Reklame (Werbelockung). Jedes Angebot an
Waren oder Leistungen, das man macht, ist Reklame (Werbe-
angebot). Es braucht nicht ein Plakat, ein Katalog, ein Inserat
usw. zu sein; das sind nur besonders ausgeprägte Formen mo-
derner Reklame.‘
LO
II. Menschen und Tiere als Reklamemittel.
a) Ausrufer,
Das Ausrufen stellt die primitivste und daher auch älteste
Form der Bekanntmachung dar. Diese Einrichtung geht
bereits auf die Ägypter zurück, verbreitete sich von dort auf