PLAKATE IM ALTERTUM
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Einrichtungen Aufschluß zu geben. Schon die Könige und Pro-
pheten der Juden ließen ihre Kundmachungen auf Pergament
aufzeichnen und auf dem Hauptplatze der Stadt ausstellen.
In den Ruinen.von Theben (ca. 2000 v. Chr.) wurden auf
Papyrus Mitteilungen über Belohnungen für das Auffinden ent-
laufener Sklaven gefunden. Pausanias Graec., überliefert im
lib. vi. e. 14 Arcadia. ‚„,Die Bevölkerung von Phineum in Ar-
cadia gibt an, daß Odysseus dem Neptum eine Statue aus
Bronze weihte, in der Hoffnung, daß er hierdurch die entlau-
fenen Pferde wiedererhalten könne. Die Bevölkerung zeigte
ferner eine Inschrift auf dem Sockel der Statue, durch die
jedermann eine Belohnung in Aussicht gestellt wurde, welcher
die Pferde findet und sich um sie kümmert‘. Die Geschichte!)
berichtet über die „‚Zwölftafelgesetze‘“ folgendes:
„In Rom gab es ursprünglich keine geschriebenen Gesetze,
bei Streitigkeiten wurde nach dem gebräuchlichen Rechte
geurteilt, das aber von den patrizischen Beamten oft will-
kürlich und zuungunsten der Plebejer ausgelegt wurde. Nach
langem Widerstreben mußten die Patrizier endlich um 450 v. Chr.
die Aufzeichnung des Rechtes zugeben. Es wurden zu diesem
Zwecke 10 Männer (Dezemviri) mit unbeschränkter Vollmacht
ausgestattet; sie ließen die Gesetze auf 10 Kupfertafeln ein-
graben, die auf dem Markte vorne an der Redner-
bühne aufgestellt wurden. Ein Jahr später wurden noch
2 Tafeln hinzugefügt. Auf diese Weise sollte auch gemeines
Volk mit den Gesetzen bekanntgemacht werden, damit es sich
über die Gesetzgebung und die auf Grund derselben zu fällen-
den richterlichen Urteile jederzeit informieren könne.“
Einen weiteren Fortschritt zeigen die römischen Tabulae,
welche bereits in der vorliterarischen Zeit in Rom in Verwen-
dung waren. Der römische Schriftsteller Cato überlieferte uns,
daß der Pontifex (Hohepriester) auf einer weißen Tafel
(daher Album = ÄEUAWUEPO) mit roter Farbe den Kalender
und sonstige die Gemeinde betreffende, wichtige Kund-
machungen zum Zwecke der allgemeinen Kenntnis verlaut-
barte. Auch Gesetzesvorschläge wurden auf diese Weise be-
kanntgegeben; sobald diese Ankündigungen ihren Zweck er-
Ripp, Geschichte der Quellen des röm. Rechtes, Leipzig 1903