Full text: Die Rohstoffversorgung der deutschen eisenerzeugenden Industrie

Mit Ablauf des Monate September hören die Zahlungen vollständig auf. 
An der mit Absatzprämien ausgestatteten Höchstmenge von 
250 000 Tonnen sollen das Siegerland monatlich bis zu 160 000 Tonnen, 
das Lahn/Dill-Gebiet bis zu 65000 Tonnen und Oberhessen bis zu 
25 000 Tonnen beteiligt sein. Über die Verwendung von Restbeträgen, 
Welche in den einzelnen Unterstützungsgebieten dadurch entstehen, daß 
das Absatzkontingent nicht erreicht werden kann, behalten sich die be- 
teiligten Ressorts die Entscheidung bis nach Beendigung der Notstands- 
Maßnahmen vor. 
Im Auftrage: gez. v. Meyern. 
An a) den Siegerländer Eisensteinverein in Siegen, 
b) den Berg- und Hüttenmännischen Verein in Wetzlar. 
Beschluß des Reichskabinetts. 
1. Auf Vorschlag des Reichskanzlers stimmt das Kabinett einer 
Subventionierung des Erzbergbaues des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes sowie 
in. Oberhessen grundsätzlich zu, vorbehaltlich einer Einigung der 
Ressorts über die einzuschlagenden Formen. 
2. Beschluß: Vorlage für Preußen. Preußen gewährt vom 1. Juni 
d. J. ab bis auf weiteres dem Erzbergbau des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes 
eine Absatzprämie bis zu einer Höhe von 1 RM. je Tonne abgesetztes 
Erz (Rostspat ist gestrichen worden), durch deren Zahlung in Ver- 
bindung mit den gleichhohen Beträgen durch das Reich die Vorkriegs- 
Vergünstigungen für diese Gebiete wieder hergestellt werden sollen. 
Das Ministerium für Handel und Gewerbe und das Finanzministerium 
Werden mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Nächstens 
Preisherabsetzung. 
3, Beschluß des Siegerländer Eisensteinvereins: 
‚Nachdem das Reichskabinett in seiner Sitzung vom 7. Mai d. J. 
Sich damit einverstanden erklärt hat, dem Notstandsgebiet an Sieg, 
Dill, Lahn und Oberhessen für in Wegfall gekommene Vorkriegsver- 
günstigungen einen Ausgleich zu gewähren, und das Preußische Staats- 
Ministerium beschlossen hat, sich in gleicher Höhe wie das Reich ab 
1 Juni dieses Jahres an den Hilfsmaßnahmen zu beteiligen, glaubt der 
Eisensteinverein es verantworten zu können, seine Preise um den ge- 
Währten Vergünstigungsbetrag herabzusetzen. 
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