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näherer Untersuchungen und anderer Anforderungen noch Ver-
änderungen in Erwägung zu ziehen sein werden, während auch
Veränderungen in den ökonomischen Verhältnissen ihren Ein-
fluss geltend machen können.
Wie bereits mitgeteilt wurde, wird für den Bau des Ab-
Schlussdeichs zwischen Wieringen und Friesland eine Zeitdauet
von 8 Jahren nötig sein. Was den Wieringersee anbelangt, —
Sowohl die Bedeichungswerke als diejenigen für die Schiffahrt
und Entwässerung um diesen Polder, — so werden diese in den
ersten 3 Jahren vollendet werden können; im vierten Jahre wird
die Trockenlegung und im fünften und sechsten ‚Jahre die Par-
zellierung stattfinden können, Im siebenten und achten Jahre
wird dann der Boden zum erstenmal bebaut werden können,
während vorläufig damit gerechnet werden muss, dass erst im
13. und 14, Jahre die Gründe derart entsalzt sein werden, dass
sie ihren vollen Kapitalwert erlangt haben.
Was diesen letzten Punkt anbelangt, so muss noch erwähnt
werden, dass im Gesetzentwurf ebenfalls aufgenommen ist die
Anlage eines Probepolders, So bald wie möglich wird gegen die
nordholländische Küste, etwas östlich des entworfenen Wieringer-
Seepolders, ein kleiner Polder von ungefähr 40 ha einge-
deicht werden, dessen Bodenbeschaffenheit derjenigen des Wie-
tingerseepolders entpricht 5). Hier können alsdann verschiedene
Untersuchungen angestellt werden im Zusammenhang mit der
Kultivierung der neuen Gründe und: hofft man Erfahrungen in-
betreff der Entsalzung und Bodenstruktur zu machen, woraus
beim grossen Wieringerseepolder der nötige Vorteil gezogen
werden kann.
Im Frühjahr 1926 wurde der Gesetzentwurf ohne namentliche
Abstimming von den beiden Kammern der Generalstaaten ange-
nommen.
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HAAG, im Mai 1926.
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5) Diese Kosten sind ebenfalls aufgenommen in denjenigen des
Wieringerseepolders auf Seite 40.
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