Object: Manteltarifvertrag abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren und Umgebung e. V. einerseits und den Verbänden 1. Graphischer Zentralverband, 2. Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter, Ortsgruppe Düren andererseits

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$ 3. Veberstunden, 
Die Zahlung des Ueberstundenzuschlages erfolgt auf den Gesamt- 
Die prozentualen Zuschläge sind im Arbeitszeitabkommen  fest- 
Ist. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50 Prozent Zuschlag aui 
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„ Tesamtlohrr bezahlt. 
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S 6. Prämien, 
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Erzeugungs- und Arbeitsprämien- sind statthaft. Ueber Neuein- 
hg von Prämien oder die Aenderung bestehender Prämiensätze 
aeiden Betriebsleitung und die gesetzliche Vertretung der Arbei- 
| af im gegenseitigen Benehmen. 
87. Akkordarbeit. 
Akkordarbeit ist zulässig, 
Die Akkordsätze müssen so bemessen sein, daß ein volleistungs- 
)r Akkordarbeiter in der regelmäßigen Arbeitszeit mindestens 
Ozent über das Verdienst eines volleistungsfähigen Lohnarbeiters 
hen kann, 
‚Akkordbedingungen und Akkordsätze werden den Arbeitern 
tlich oder gedruckt ausgehändigt, oder im Betriebe an sichtharer 
ausgehängt. Ueber die Neueinführung von Akkordarbeit oder 
‚enderung bestehender Akkordsätze entscheiden Betriebsleitung 
lie gesetzliche Vertretung der Arbeiterschaft im gegenseitigen 
Fimen, 
S 8. Verfahren bei Streitigkeiten, 
Die Regelung von Streitigkeiten aus diesem Vertrage zwischen 
tgebern und Arbeitnehmern ist im Wege der Verhandlung, er- 
Hichenfalls unter Hinzuziehung der gesetzlichen Vertretung der 
—terschaft anzustreben. . 
£” Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist zunächst von Ver- 
;# ‚zu Verband zu verhandeln und, falls auch diese Verhandlungen 
hislos verlaufen, dann der Schiedsausschuß anzurufen, 
En allen Streitfällen- grundsätzlicher Art, insbesondere, wenn es 
um allgemeine Lohnforderungen oder um die Auslegung dieses 
ages handelt, ist sofort von Verband zu Verband zu verhandeln. 
‚Fommt eine Einigung nicht zustande, so ist der Schiedsausschuß 
ıfen. 
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8 9. Schiedsausschüsse. 
Es wird ein Schiedsausschuß von 4 Personen und ebenso vielen 
ü zleuten gebildet. Der Arbeitgeberverband entsendet in diesen 
t ktreter und 2 Ersatzleute, die am Vertragsbeschluß beteiligten 
” rkschaften auf Grund der Zahl ihrer in den Betrieben beschäftigten 
jeder ebenfalls 2 Vertreter und 2 Ersatzleute. 
‘Der Schiedsausschuß wählt nach dem Grundsatz der Parität 
sitzende, die für jede Sitzung wechseln. Der Schiedsausschuß 
ich eine Geschäftsordnung selbst. 
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