anderseits scheinen die Unternehmer vielfach guten Grund zur
Geheimhaltung dieser Wissenschaft zu haben. Vermutlich befürchten
sie, daß geschäftstüchtige Betriebsräte dadurch in die Lage kämen,
den Nachweis eines zwar immer bestrittenen, aber doch vor—
handenen übermäßigen Gewinnes zu liefern, wodurch manche
Klagen über zu hohe Löhne ihre Widerlegung fänden. Abgesehen
davon, hat diese Sache noch eine zweite wirtschaftliche Seite, die
für das Unternehmen selbst von großer Bedeutung ist. Ist doch
nicht nur hinlänglich bekannt, sondern wird selbst von Unter—
nehmern zugegeben, daß ihre Betriebe technisch vielfach rückständig
sind. Wenn nun zum Beispiel der Betriebsrat die Förderung der
Produktion durch Einführung verbesserter Maschinen und Arbeits-
methoden anstrebt, der Unternehmer aber den Besitz der hiezu
nötigen Barmittel oder Kredite leugnet, ohne daß sich der Be—
triebsrat von der Richtigkeit seiner Angaben zu überzeugen ver—
mag, dann darf diese absichtliche Sabotage der Produktions—
förderung nicht dem Betriebsrat zur Last gelegt werden, wenn er
sich gegen die Benachteiligung der im Betrieb Beschäftigten zur
Wehr setzt. Es soll durchaus nicht bezweifelt werden, daß die An—
gaben des Unternehmers in vielen Fällen richtig sind. Wir meinen
nur, daß sie gerade dann eine bessere Informaätion des Betriebs—
rates nicht zu scheuen hätten. Dem Ausbau der Betriebskontrolle
wird in der Zukunft ein besonderes Augenmerk zu schenken sein.
Welchen Nutzen dies für das Unternehmen zeitigen kann, beweisen
die Erfolge der Betriebskontrolle im Heizhaus Wien⸗-Ostbahnhof,
durch deren Tätigkeit allein Ersparnisse in der Höhe von
1325 Millionen Kronen erzielt wurden. Ebenso wurden im Wiener
Nordbahnhof Ersparnisse im Betrage von 8915 Millionen Kronen
gemacht. Auch in diesen Instituten hat es große Mühe gekostet,
daß die Betriebskontrolle als selbständige Institution anerkannt
wurde.
Die umfassendste Bestätigung der Betriebsräte lag un—
zweifelhaft in der Durchführung der Kollektivverträge. Die Ursache
hiefür ist in der starken Vertragstätigkeit der Gewerkschaften zu
suchen sowie in der Kurzfristigkeit der Verträge. Die Mitwirkung
der Betriebsräte an der Gestaltung der Verträge hat sich als
sehr zweckdienlich erwiesen. Was die im Gesetz vorgesehenen Ver—
tragsergänzungen anlangt, wurden die Beiriebsräte da—
durch nicht sonderlich belastet, hingegen hatten sie bei Festsetzung
der Akkordpreise ihren Mann zu stellen und zum Teil auch den
Widerstand der Arbeiter gegen die Einführung der Akkordarbeit
zu besiegen. In vereinzelten Fällen waren Betriebsräte auch mit
der Anbahnung von Kollektivverträgen beschäftigt. Es sei nur auf
eine bemerkenswerte Entscheidung eines Einigungsamtes ver—
wiesen, durch welche ein Unternehmer über Antrag des Betriebs—
rates aum Abschluk eines Kollektibpberzrages verholten
wurho⸗