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Rechte und Pflichten der Nachbarschaft
Die Pflichten der Nachbarschaft als der kleinsten Zelle des Volks—
staates ergeben sich im weiteren aus der Entwicklung. Sie sind um—
grenzt durch den Zweck der Nachbarschaft, die Führung des Staates
zu erleichtern. Sie werden sich mit der moralischen Festigung des
Volksstaates zweifellos mehren.
Der Volksstaat hat ein Interesse, um ein im höchsten
Maße verantwortlhiches Staatsbürgertum zu schaffen,
hm auch möglichst viel Pflichten aufzuerlegen.
Die grundlegende Pflicht besteht in der Erziehung zu einer sach—
lichen Beurteilung aller Probleme der Staatsführung. Die Rechte
des einzelnen Staatsbürgers innerhalb der Nachbarschaft bestehen zu—
aächst in der freien Meinungsäußerung innerhalb des staatsbürger—
lichen Lebens. Die Nachbarschaft selbst ist eine mit bestimmten ver—
fassungsmäßigen Rechten ausgestattete politische Körperschaft. Die
Gesamtzahl der Nachbarschaften ist das größte Forum mit politischer
Verantwortlichkeit im Volksstaat.
Bei der Entscheidung lebenswichtiger Fragen für
die gesamte Nation sieht die Verfassung in bestimmten
Fällen als weitestgreifende Feststellung des Volks⸗—
willens die nachbarschaftsweise Abstimmung des ge—
samten Staatsbürgertums der Nation vor. Diese Nach—
barschaftsabstimmung tritt an Stelle der Volksabstim⸗—
mung im modernen Massenstaat.
Sie stellt im Gegensatz zu ihr eine organische und individuelle
Erfassung des Volkswillens dar. Der Wille zur politischen Gestal—
tung sowie zur Gesetzgebung kann auch von unten nach oben getragen
werden. Das soll bedeuten, daß auch die Staatsbürgerschaft einer
Nachbarschaft in der Lage ist, auf verfassungsrechtlichem Wege ihre
gestalteten Wünsche den höheren Instanzen des Volksstaates zur Be⸗
schlußfassung vorzulegen.
Die gestaltende Initiative kann sowohl von oben wie
von unten, vom Staat wie vom Volk ausgehen.
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