Daraguay
dem eine Signierung nidt möglich it. Berpadungs:
material, fomweit fjoldhes aus Holz ober Weidengeflehten
hergeftellt ijt (z. B. Lattenkijten oder Körbe), welches
ingefiührt wird und dazu dient, im der Ausfuhr aus
Paraguay wieder Verwendung zu finden, braucht eben-
Fall8 nicht gemarfkt oder numeriert zu fein.
LYunkt 22: Der Fakturenwert muß für jede Bofition gefon-
dert angegeben werden, und zwar einfchließlid Ber-
padung in Goldmarfk.
Punkt 23: Angabe der Sefamtkolli.
Punkt 24; Gefamtbruttogemwicht.
Punkt 25: Gefamtivert. E23 ift darauf zu achten, daß bei
Sägen mit verfchiedenen Blättern eine genaue Üeber-
fragung vorgenommen Wird.
Bankt 26: Spefen und Fracht bis zum Umichkagsplag in
Argentinien oder Uruguay.
Punkt 27: Genauer Fakturenbetrag einfchließlich aller Koften
bis zum Um{dlag8plag (Addition ber Punkte 25 u. 26).
Punkt 28: Bom Spediteur im Umfehlagshafen in Argen-
tinien oder Uruguay auszufülen.
Runkt 29/31: Sind nur auZzufüllen, wenn die Faktura ich
aus mehreren Seiten zufammenfjegt.
Bunkt 32: Angaben, au wieviel Seiten fig die Faktura
zufammenfegt, Anzahl der beglaubigten refp. geftempel-
ten Erzemplare.
Bankt 33: Muß die vollgültige UnterfOrijt des BerfenderS
enthalten.
Buntkt 34/37: Werden vom Konfulate ausgefüllt.
3Zollvorfchriften.
zuflunrichriften Hir Multer: . n
Sammlungen von wertiofen Muitern können: zollfrei als
Muiter, die ih zum Verkauf eignen, gegen Bürglichaft an
die Zolverwaltung eingeführt werden mit der Verpflichtung,
den entiorechenden Ginnanaszoll au entrichten, wenn die
Mertmuiter innerhalb einer beitimmten Frift nicht wieder
ausaeführt merben.
Nufter im Boitverkchr: .
Alle Boititüce, welche Waren enthalten, werden in Baraguat
in bezua auf die Rollpflidht der Waren unterfucht und der
regelrechten Berzollung unteravagen.
30Npflichtiae Briefe: .
Alle Boltfendungen welche Waren enthalten, werben auf die
Rollpflichtiafeit der Waren unterfucht und der regelrechten
Neraoluna unterzogen.
HandelSfakturen:
Seder Konfukatsfaktura i{t eine handfehriftlih unterzeichnete
Handel8faktura beizufügen. Diefe muß genaue Angaben
über Brutto- und Nettogewichte, getrennt für jedes Bad-
itüc, enthalten.
Ronfulatsgebühren:
Konfulatsjakturen: 1 Pefo o/s pro Eremplar. SS werden
4 Gyemplare legalifiert, 3 werden ausgehändigt, und das
vierte, für welcheS aber Legalifationsfojten nicht erhoben
werden, verbleibt im Archiv des Konfulats.
onnoffemente: |
Die Konnojjemente find vom Konfutlat zu beglaubigen, Der
KubikinhHalt eines jeden Kollis muß in dem Konnoffement
(bezifiziert fein.
Martierungsvorfchriften:
edes Konnoffement darf nur eine Marke (Nummer be-
Liebig) aufmweifen. Sämtliche Güter, die via Buenos YNires
nach Paraguay verfracdhtet werden follen, müjfen die Be-
zeichnung fragen: „Buenos Wires en tranfito bara Para-
auay.“ Diefe Bezeichnung müffen fämtliche Kolli und auch
die Konnoffemente führen.
Jebe Kifte, jeder Sack oder jedes andere VBerpadungsS-
Material muß mit einer genauen Marke und Nummer, dem
Nettogewicht in Kilo und dem Bruttogewicht in Kilo ver-
jehen fein. Die agleidhen Anaaben miüffen in den Konnoffe-
Menten enthalten fein.
I Genchten: .
Außer den Konnoffementen ijt eine befondere Lifte Der zu
exportierenden Güter aufzuftellen, in denen jämtliche Details
der Waren, daß Netto: und Bruttogewicht, der Wert aufm.
verzeichnet fein müffen. Diefe Lifte it für die Durchfracht
in BuenvoZ YNires und für die Berzollung in Afuncion
erforderlich.
zad2