hauptsächlich in ‘Betracht kommenden Sachgebieten
könnte man sie auch einteilen in eine kunsterzieherische
(Jugendkonzerte, Kunst- und Spielfahrt für die gesamte
Mittelschuljugend Österreichs Pfingsten 1924, Sammlung
der Literatur über das Laienspiel, Förderung des Hand-„uppenspieles
usw., volksbildende Veranstaltungen in den
Bundes- und Landestheatern, Anregung zu Gedenkfeiern
bei Erinnerungstagen berühmter Künstler und
Schriftsteller, Herausgabe biographischer Werke dazu,
Wiederbelebung des Weihnachtssingens und Turmblasens
usw.), eine Büchereitätigkeit (systematische Hilfe
für die kleinen Büchereien in den Ländern, Buchausstellungen
„Das gute Buch” in den Hauptstädten, Errichtung
von Landesmusterbüchereien, Büchereileiterkurse
und Büchereitagungen, Bibliographie des österreichischen
Schrifttums, Herausgabe eines österreichischen Büchereikataloges,
Studium der führenden Büchereisysteme
Deutschlands usw.), die Heranbildung von Volksbildnern
“Kurse und Tagungen, Schriften für Volksbildner,
Sammlung der Literatur für Erwachsenenbildung und
alles Finschlägige in einer Fachbücherei, Zeitschrift
„Volkbildung”, Ermöglichung von Studienreisen zu auswärtigen
Tagungen und zum Besuche namhafter Volksbildungseinrichtungen
usw.), eine das Vortragswesen veredelnde
Lichtbild- und Filmarbeit (Förderung der Kino-;eform,
Einrichtung des Lichtbilderdienstes für Schule
and Volksbildung, Erziehung zum freien Vortrag, Förderung
der Lehrfilmsache. Beteiligung an der Europäischen
„ehrfilmkonferenz, Publikationen) und in eine mit der
jubventionierung von Volksbildungseinrichtungen zu-‚ammenhängende
Beratungstätigkeit. Still, stetig und
‚ystematisch erforscht die Volksbildungsstelle mit Hilfe
{er Volksbildungsreferenten die kulturellen und sozioogischen
Verhältnisse in Österreich und verzeichnet das
”ortschreiten der Kulturarbeit, um so die richtigen Grundagen
für ihre Maßnahmen zu bekommen. Daß das
Zundesministerium für Unterricht auf Antrag der Volks-»ildungsstelle
wiederholt auch durch die Erwirkung von
\uszeichnungen für besonders verdienstvolle Volksbildner
sine Aneiferung zugunsten der Volksbildungsarbeit bewirkt
hat, sei nur nebenbei erwähnt. 8
Von großer Bedeutung ist die ständige Fühlung der
/olksbildungsstelle mit den besten Volksbildungseinrichungen
und: Volksbildnern des Auslandes, besonders
Deutschlands und der Schweiz.
Auf Anregung der Volksbildungsstelle besteht volks-»ildnerische
Gemeinschaftsarbeit der Österreichischen
Zentralstellen mit dem Bundeskanzleramt (Inneres),
lem Bundesministertum für Heerwesen, den Bundesninisterien
für Handel und Verkehr, für soziale Vervaltung
und für Land- und Forstwirtschaft sowie mif
len Landesregierungen. Es besteht auch. bereits eine
\rbeitsgemeinschaft der amtlichen Bildstellen. Solchernaßen
steht das Bundesministerium für Unterricht
‘Volksbildungsstelle) mit allen kulturellen Faktoren ir
ständiger produktiver volksbildnerischer Verbindung.
VOLKSSCHULE
Die österreichische Volksschule, das wichtigste
Instrument der Volksbildung, ist ein Vermächtnis aus
der früheren Monarchie und zugleich einer der bedeutendsten
Aktivposten der jungen Republik. Als
öffentliche Einrichtung wurde die Volksschule Österreichs
durch die: „Allgemeine Schulordnung für die
deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen” der
Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1774 begründet,
durch die „Politische Verfassung der deutschen Schulen
in den k. u. k. deutschen Erbstaaten” vom Jahre 1805
gefestigt und durch das Reichsvolksschulgesetz vom
Jahre 1860 den gesteigerten Bildungsbedürfnissen der
Bevölkerung entsprechend ausgestaltet.
Das Reichsvolksschulgesetz, das auch in der Republik
Österreich zu Recht besteht, legte die allgemeine
Unterrichtspflicht für die Zeit zwischen dem
6. und 14. Lebensjahre fest und verbürgte so eine
allgemeine Elementarbildung des Volkes. In der Tat
ist die Zahl der Analphabeten in Österreich kaum
nennenswert.
Die mit acht Jahren festgelegte Bildungszeit der Volksschule
wird in allen ihren Organisationsformen festgehalten.
Die Form der Organisation hängt von der
Schülerzahl in der einzelnen Gemeinde ab; die Volksschule
kann demnach einklassig bis achtklassig sein.
Die achtklassige Volksschule, meist in den Städten
errichtet, erhielt den Namen Bürgerschule. Erst 1883
wurden durch eine Novelle zum Reichsvolksschulzesetz
die drei letzten Schulstufen der achtklassigen
Volksschule als Bürgerschule bezeichnet und mit besonderen
Lehrplänen ausgestattet.
Dermalen besitzt Österreich 4451 öffentliche und
251 private Volksschulen, sowie 4006 öffentliche und
[Ol private Bürgerschulen. Die Siedlungsverhältnisse
im Berglande Österreich bedingen es, daß die Volksschule
mit nur einer oder mit zwei Klassen vorwiegl-7s
gibt H04 einklassige, 1203 zweiklassige, 720 drei-<lassige,
305 vierklassige, 242 fünfklassige, 266 sechs-<lassige,
36 siebenklassige und 7 achtklassige Volksschulen.
Das Reichsvolksschulgesetz wurde in den
zehn Jahren der Republik nur in einem seiner Teile
ıbgeändert und zwar in dem, der die Bürgerschule
etrifft. Nach dem Gesetze vom 2. August 1927
"BGBl. Nr. 245) tritt an Stelle der dreiklassige?
Bürgerschule die vierklassige Hauptschule. Sie schließt:
da die achtjährige Schulzeit beibehalten wurde, an die
vierte Schulstufe der Volksschule an. Die Hauptschule
hat die Aufgabe, eine über das Lehrziel der allge
neinen Volksschule hinausreichende, abschließende
3ildung zu gewähren und ihre Schüler für den Eit
;ritt in das praktische Leben oder in Fachschulen
vorzubereiten. Überdies soll sie fähigen Schülern de?
“bertritt in die Mittelschule ermöglichen.
Die innere Ausgestaltung der neuen Hauptschule