um 8, von denen 3 Christlichsoziale, 3 Sozialdemo-
kraten, 2 Großdeutsche waren. Die Mitgliederzahl
des Bundesrates war durch das Verfassungsüber-
gangsgesetz (StGBl. Nr. 45D in folgender Weise ge-
regelt worden: Wien erhielt 12 Mitglieder, Nieder-
österreich 10, Steiermark und Oberösterreich je 6,
Tirol, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg je 3. Den
ersten Vorsitzenden stellte Wien. 22 Bundesräte
waren Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 3 Groß-
deutsche. An dieser Zusammensetzung hat sich auch
später nicht viel geändert.
Der Nationalrat wählte zu seinem Präsidenten
Weiskirchner, zum zweiten Präsidenten Eldersch,
später Seitz, zum dritten Dinghofer. Eine
rasch vorgenommene Aenderung der Geschäftsordnung
betraf vornehmlich das gewichtige Organ des Natio-
nalrates, den Hauptausschuß. Seine Verhandlungen
werden für geheim erklärt, seine Mitgliederzahl soll
fortan nicht gesetzlich festgelegt sein, sondern durch
Beschluß des Nationalrates bestimmt werden. Kine
eigentliche Wahl des Hauptausschußes findet nicht
mehr statt, seine Mitglieder werden vielmehr nach
der Parteistärke auf die beim Präsidenten eingereich-
ten Parteilisten verteilt. Die Präsidenten gehören dem
Hauptausschuß ‚nicht mehr Kraft ihres Amtes: an.
Nachdem im Hinblick auf das Ergebnis der Wahlen die
sozialdemokratischen Minister aus dem Kabinett aus-
getreten waren, wurde eine neue Regierung Mayr
gewählt, bestehend aus einigen Abgeordneten der
Christlichsozialen Partei und aus parteilosen Beamten.
Am 8. und 0. Dezember wählte die erste Bundes-
versammlung den ersten Bundespräsidenten der Re-
publik Oesterreich, Dr. Michael Hainisch.
Der größere Teil dieser Gesetzgebungsperiode war
gekennzeichnet durch das Anschwellen des Papier-
geldes und den andauernden Verfall der Währung
mit ihrer Begleiterscheinung, der Teuerung. Es war
die Zeit der Auslandskredite und des Kampfes da-
rum, die Zeit der Reparationskommission, die
Zeit des Ringens um das nackte Dasein Oesterreichs.
Begreiflich, daß in dieser Periode, da der Staat nahe
an den Rand des Abgrundes kam, Minister und Re-
zgierungen schnell verbraucht wurden. Im Juni 1921 wurde
das Kabinett Mayr vom Kabinett Schober abgelöst,
in dem neben Beamten je ein Vertreter der Christlich-
sozialen und der Großdeutschen Partei saß. Im Jänner
1922 mußte eine neue Regierung Schober gewählt
werden, wieder ein Beamtenkabinett, jedoch ohne
großdeutschen Minister, also ohne sichere Mehrheit.
Sie trat schon im Mai zurück, um der Regierung
Dr. Seipel Platz zu machen, deren Zusammensetzung der
engeren Koalition der Christlichsozialen und der Groß-
deutschen Partei entsprach. Wie in dieser Zeit nicht
anders möglich, war die gesetzgeberische Tätigkeit
des ersten Nationalrates von der Sorge um die
Staatsfinanzen beherrscht. Mehrmals wurde die Re-
gierung ermächtigt, Auslandskredite aufzunehmen,
ine innere Zwangsanleihe wurde beschlossen, Zölle
ınd Steuern (Getränke-, Erwerb- und Grundsteuer,
Vermögensahbgabe) wurden beträchtlich erhöht, die
?inkommensteuer wurde von Grund auf geändert.
\uch neue Steuergesetze wurden beschlossen, so eine
steuer vom Valutenumsatz, eine Börsenbesuchsabgabe,
:;ine Bankenumsatzsteuer; an Stelle des Monopols
uf Mineralwässer und auf künstliche Süßstoffe trat
ine Steuer; gegen Steuerflucht und Schleichhandel
nit Valuten wurde eingeschritten, die Steuerzahlung
yeschleunigt und das Steuerverfahren vereinfacht.
‘ine schwere Last wurde dem Staat abgenommen
{urch den Abbau der Zuschüsse zu den Lebensmit-
ein, den Abbau der Staatsbediensteten leitete das
\ngestelltenabbaugesetz ein. Das wichtige Finanzver-
assungsgesetz und die Abgabenteilungsnovelle ordne-
en das finanzielle Verhältnis zwischen Bund und
‚ändern, das Gesetz über die Errichtung einer Noten-
‚ank endlich sollte die Stabilisierung der Währung
ınd die Gründung einer österreichischen Nationalbank
möglichen.
Aber alle Mühen vermochten augenscheinlich die
<atastrophe nur zu verzögern, nicht, sie aufzuhalten.
m Sommer 1922 ging der Verfall der Krone und
las Steigen der Preise immer rascher vor sich. Kine
ußerordentliche Tat war nötig. Sie erfolgte in dem
\ufbauwerk vön Genf. Die Siegermächte konnten
{azu gebracht werden, für eine Anleihe von 650
Millionen Goldkronen zur wirtschaftlichen und finan-
ziellen Wiederaufrichtung Oesterreichs die Garantie
zu übernehmen. Die schweren Pflichten, die Oester-
eich aus der Genfer Vereinbarung erwuchsen, ins-
»esondere die Unterwerfung unter die auswärtige
7inanzkontrolle, verlangten auch von der Volksvertre-
ung eine gewisse Selbstverleugnung im Dienste des
Vaterlandes. Bis zur Herstellung des Gleichgewichts
m Budget, wofür ein Zeitraum von zwei Jahren vor-
zesehen war, sollte jede österreichische Regierung be-
‚ollmächtigt sein; alle zur Durchführung des Reform-
rogrammes notwendig erscheinenden Maßnahmen
zu ergreifen, ohne neuerlich an das- Parla-
nent herantreten zu müssen. Der Nationalrat
‚eugte sich der Notwendigkeit und nahm das zeitlich
segrenzte Opfer einer gewissen Selbstausschaltung
ıuf sich. Er genehmigte das Aufbauprogramm und
‚ab der Regierung die geforderte außerordentliche
Vollmacht. Doch sicherte er sich ein bestimmtes Maß
‚on Finfluß durch die verfassungsmäßige Einrichtung
des „außerordentlichen Kabinettsrates“, der aus den
Bundesministern und 26 vom Nationalrat nach dem
Zrundsatz der Verhältniswahl gewählten Staatsräten
yjestand und der jene weitgehenden Vollmachten an
itelle der Regierung ausüben sollte. Zu Staats-
:äten wählbar waren nur Mitglieder des Nationalrates
»der des Bundesrates und an den Abstimmungen des
‚außerordentlichen Kabinettsrates“ beteiligten sich
1ur die Staatsräte.