Object: 10 Jahre Wiederaufbau

um 8, von denen 3 Christlichsoziale, 3 Sozialdemo- 
kraten, 2 Großdeutsche waren. Die Mitgliederzahl 
des Bundesrates war durch das Verfassungsüber- 
gangsgesetz (StGBl. Nr. 45D in folgender Weise ge- 
regelt worden: Wien erhielt 12 Mitglieder, Nieder- 
österreich 10, Steiermark und Oberösterreich je 6, 
Tirol, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg je 3. Den 
ersten Vorsitzenden stellte Wien. 22 Bundesräte 
waren Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 3 Groß- 
deutsche. An dieser Zusammensetzung hat sich auch 
später nicht viel geändert. 
Der Nationalrat wählte zu seinem Präsidenten 
Weiskirchner, zum zweiten Präsidenten Eldersch, 
später Seitz, zum dritten Dinghofer. Eine 
rasch vorgenommene Aenderung der Geschäftsordnung 
betraf vornehmlich das gewichtige Organ des Natio- 
nalrates, den Hauptausschuß. Seine Verhandlungen 
werden für geheim erklärt, seine Mitgliederzahl soll 
fortan nicht gesetzlich festgelegt sein, sondern durch 
Beschluß des Nationalrates bestimmt werden. Kine 
eigentliche Wahl des Hauptausschußes findet nicht 
mehr statt, seine Mitglieder werden vielmehr nach 
der Parteistärke auf die beim Präsidenten eingereich- 
ten Parteilisten verteilt. Die Präsidenten gehören dem 
Hauptausschuß ‚nicht mehr Kraft ihres Amtes: an. 
Nachdem im Hinblick auf das Ergebnis der Wahlen die 
sozialdemokratischen Minister aus dem Kabinett aus- 
getreten waren, wurde eine neue Regierung Mayr 
gewählt, bestehend aus einigen Abgeordneten der 
Christlichsozialen Partei und aus parteilosen Beamten. 
Am 8. und 0. Dezember wählte die erste Bundes- 
versammlung den ersten Bundespräsidenten der Re- 
publik Oesterreich, Dr. Michael Hainisch. 
Der größere Teil dieser Gesetzgebungsperiode war 
gekennzeichnet durch das Anschwellen des Papier- 
geldes und den andauernden Verfall der Währung 
mit ihrer Begleiterscheinung, der Teuerung. Es war 
die Zeit der Auslandskredite und des Kampfes da- 
rum, die Zeit der Reparationskommission, die 
Zeit des Ringens um das nackte Dasein Oesterreichs. 
Begreiflich, daß in dieser Periode, da der Staat nahe 
an den Rand des Abgrundes kam, Minister und Re- 
zgierungen schnell verbraucht wurden. Im Juni 1921 wurde 
das Kabinett Mayr vom Kabinett Schober abgelöst, 
in dem neben Beamten je ein Vertreter der Christlich- 
sozialen und der Großdeutschen Partei saß. Im Jänner 
1922 mußte eine neue Regierung Schober gewählt 
werden, wieder ein Beamtenkabinett, jedoch ohne 
großdeutschen Minister, also ohne sichere Mehrheit. 
Sie trat schon im Mai zurück, um der Regierung 
Dr. Seipel Platz zu machen, deren Zusammensetzung der 
engeren Koalition der Christlichsozialen und der Groß- 
deutschen Partei entsprach. Wie in dieser Zeit nicht 
anders möglich, war die gesetzgeberische Tätigkeit 
des ersten Nationalrates von der Sorge um die 
Staatsfinanzen beherrscht. Mehrmals wurde die Re- 
gierung ermächtigt, Auslandskredite aufzunehmen, 
ine innere Zwangsanleihe wurde beschlossen, Zölle 
ınd Steuern (Getränke-, Erwerb- und Grundsteuer, 
Vermögensahbgabe) wurden beträchtlich erhöht, die 
?inkommensteuer wurde von Grund auf geändert. 
\uch neue Steuergesetze wurden beschlossen, so eine 
steuer vom Valutenumsatz, eine Börsenbesuchsabgabe, 
:;ine Bankenumsatzsteuer; an Stelle des Monopols 
uf Mineralwässer und auf künstliche Süßstoffe trat 
ine Steuer; gegen Steuerflucht und Schleichhandel 
nit Valuten wurde eingeschritten, die Steuerzahlung 
yeschleunigt und das Steuerverfahren vereinfacht. 
‘ine schwere Last wurde dem Staat abgenommen 
{urch den Abbau der Zuschüsse zu den Lebensmit- 
ein, den Abbau der Staatsbediensteten leitete das 
\ngestelltenabbaugesetz ein. Das wichtige Finanzver- 
assungsgesetz und die Abgabenteilungsnovelle ordne- 
en das finanzielle Verhältnis zwischen Bund und 
‚ändern, das Gesetz über die Errichtung einer Noten- 
‚ank endlich sollte die Stabilisierung der Währung 
ınd die Gründung einer österreichischen Nationalbank 
möglichen. 
Aber alle Mühen vermochten augenscheinlich die 
<atastrophe nur zu verzögern, nicht, sie aufzuhalten. 
m Sommer 1922 ging der Verfall der Krone und 
las Steigen der Preise immer rascher vor sich. Kine 
ußerordentliche Tat war nötig. Sie erfolgte in dem 
\ufbauwerk vön Genf. Die Siegermächte konnten 
{azu gebracht werden, für eine Anleihe von 650 
Millionen Goldkronen zur wirtschaftlichen und finan- 
ziellen Wiederaufrichtung Oesterreichs die Garantie 
zu übernehmen. Die schweren Pflichten, die Oester- 
eich aus der Genfer Vereinbarung erwuchsen, ins- 
»esondere die Unterwerfung unter die auswärtige 
7inanzkontrolle, verlangten auch von der Volksvertre- 
ung eine gewisse Selbstverleugnung im Dienste des 
Vaterlandes. Bis zur Herstellung des Gleichgewichts 
m Budget, wofür ein Zeitraum von zwei Jahren vor- 
zesehen war, sollte jede österreichische Regierung be- 
‚ollmächtigt sein; alle zur Durchführung des Reform- 
rogrammes notwendig erscheinenden Maßnahmen 
zu ergreifen, ohne neuerlich an das- Parla- 
nent herantreten zu müssen. Der Nationalrat 
‚eugte sich der Notwendigkeit und nahm das zeitlich 
segrenzte Opfer einer gewissen Selbstausschaltung 
ıuf sich. Er genehmigte das Aufbauprogramm und 
‚ab der Regierung die geforderte außerordentliche 
Vollmacht. Doch sicherte er sich ein bestimmtes Maß 
‚on Finfluß durch die verfassungsmäßige Einrichtung 
des „außerordentlichen Kabinettsrates“, der aus den 
Bundesministern und 26 vom Nationalrat nach dem 
Zrundsatz der Verhältniswahl gewählten Staatsräten 
yjestand und der jene weitgehenden Vollmachten an 
itelle der Regierung ausüben sollte. Zu Staats- 
:äten wählbar waren nur Mitglieder des Nationalrates 
»der des Bundesrates und an den Abstimmungen des 
‚außerordentlichen Kabinettsrates“ beteiligten sich 
1ur die Staatsräte.
	        
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