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klar hervor, daß deren Entwicklung von einem Fortschritt der ge
sellschaftlichen Produktivkräfte begleitet ward.
Die Sombartsche Klassifikation der Gewerbeformen ist noch
viel weniger glücklich als die Büchersche.
Als Merkmal für die Gewerbeform nimmt Sombart nicht den
Umfang der gesellschaftlichen Wirtschaft, sondern den Umfang
der Privatwirtschaftsorganisation und erhält folgende Gewerbe
formen:
1. Individualbetrieb
2. Familienbetrieb
3. Gehilfenbetrieb
4. Erweiterter Gehilfenbetrieb
5. Individualbetrieb im großen
6. Gesellschaftlicher Betrieb im kleinen
7. Manufaktur
8. Fabrik.
Abgesehen davon, daß ein Individualbetrieb kaum je vor dem
Familienbetrieb existierte, ist die ganze Klassifikation Sombarts
unhistorisch. So kann ein „Gehilfenbetrieb“ auch „Familien
betrieb“ sein, sowie ein Handwerker-, ein Kustar- oder ein Betrieb
eines Hausarbeiters. Alle von Sombart aufgezählten „Gewerbe
formen“ sind absolut mit der Wirtschaftsentwicklung nicht ver
bunden, weil sie alle, ausgenommen die Manufaktur und die
Fabrik, weder mit der Wirtschaftsorganisation, noch mit den
Wirtschaftsstufen in Zusammenhang stehen.
Ob Gehilfenbetrieb oder Alleinbetrieb, hängt von den techni
schen Bedingungen der Produktionsart und nicht von der Ent
wicklungsstufe der Wirtschaft ab. Überhaupt kann nicht der
Umfang der Privat Wirtschaft zum Maßstab der sozialen Wirt
schaftsentwicklung gnommen werden, da diese durch ihren Um
fang, sowie durch Zusammenhang einzelner Wirtschaften unter
einander bestimmt wird. Die große Gutswirtschaft des Mittelalters
bestand zur Zeit der Rayonwirtschaft, während der Kleinbetrieb
des Kustars oder Hausarbeiters nur zu der Zeit entstehen konnte,
wo sich eine Volkswirtschaft gebildet hatte. Gewisse Gewerbe
zweige forderten die gemeinsame Arbeit der ganzen Gemeinde,