Object: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Tichechoflotpafet 
Tichechoflotvafel. 
BertragSverhältnis: 
Gegenfeitige Meiftbegünftigung. Mirtfhaftsahivmmen bom 
29. Satırt 1920 und Noteniwechfel vom 15. Sehruar 1924. 
Abkommen über Erleichterungen im SGrenzverfehr vom 
4. März 1924. 
Zölle; 
Die Zölle find fajt ausfchließlidh SGemwichtszölle. Die 3ölle 
werden nach dem Reingemwicht berechnet, fojern Der Tarif 
nicht8 anderes borfchreibt. Sie beftehen aus Srundzöllen 
und RAoeffizienten, Die miteinander multipliziert Werden. 
Deutfche Kunfulate: 
Brag (G), Brünn (K), Eger (P), Mährifeh-Oftrau (P); 
Wrekburg (K), Keichenbera (P), Kofcban (K), Pilfen (K). 
Verfandvorichriften. 
Begleityapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfeber Vordrugc), 
1 {tatijtifcher Anmeldefchein, 2 cohechifehe BZollerflärungen, 
1 tfchechiicher Anmelde{chein, 1 Hechnung. 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
Li intern, Bafetadrektkarte, 1 fintiftifcher Anmeldeichein, 
| weiße Bollinhaltzerflärung (deutfeh in Iateinifcher Schrift), 
1 Nechnung. 
Srachtvorfchriften: 
Die Sendungen find mit internationalem Fradgtbrief ab- 
zuliefern. Die Fracht kanıv nad Wahl des NofenderS von 
diefem felbjt- oder vom Empfänger gezahlt werden, auch 
fir Teilfrankaturen biZ zu einer LandeSgrenze zu{läffig. 
Die Tarife enthalten Direkte Frachtfäbße in Schnittform 
für bie t{chechoflowakifche und deutidhe BeförderungsSitrecke, 
Die Frachtfäbe gelten nur bei Beförderung über die im 
Tarif angegebenen Grenzübergangsftationen, Cntgegen- 
jtehende DVerkehräleitungsvorIchriften De AWojenbder8 
jOließen deren Anwendung au. Eine Verpflichtung für 
den AWbjender, den Beförderungsweg (Grenzübergangs- 
Hation) im Frachibrief vorzuichreiben, beiteht nidt. . 
Nacdhnahmen find bis zum Werte des Gute8, Barbor- 
Thu bi8 aut 20 Mit. zuläffig. 
Srenzübergangsftationen: 
Bodenbach, Ebersbach, Eger, Eilenftein, Franzen3bad (Boll- 
grenze bei Boiterareith und Wih in Böhmen), Furih 1. W, 
Hardmiühke, Halbitadt, Heiner3dorf, Herm2bo0r] bei Kried- 
land, SJägerudorf, Sohanngeorgenf{tabt, Kfingental (Aoll- 
grenze bei Graslig oberer Bahnhof), Kurbelna, Liebau, 
Mitteljteine, Mittelwalde, Moldau, Obderberg, Bokaun, 
Heichenberg (Zolarenze bei Zittau), Keißenhain, Sehnib 
(3Bollgrenze bei MNiedereinfiedel), Seidenberg, Tetfchen, 
Frobbayu, Marnadorf, Meivert, Ateaenhals. 
3oinhaltserfNärungen: it im tichecho- 
Der Wert jeder einzelnen Warengattung {ft in 0 
De Sehen nn ir deuticher Währung anzıtaehen. 
Balcte: . 10808 
Die Beifgung eines für den Empfänger beftimmten Yriefes 
it gefaltet ebene Rakete brauchen nicht verfieaelt 
ober verbleit zu imerden. 
; iaefit ya nach $ 25 des 
KEN Senungen DET Gehen Date ı "bie Shzuallener 
Sefeße3 Nr, 268/1923 die heit abet DPEL wo Tan el 
bei der Einfuhr aus dem Er N ze erhoben wird, wozu aud) 
; Bert der Ware « Tatfert.gunas- 
Den On ME A {ten bi3 in den Zolla ingebenden 
Er en  ngetüßrten Waren eingehen 
Se ee eliifen au von der Kiefernden Mirma 
8 SAMT 
Deataubiat werden. 
xonfulatsfakturen: . 
8 find leine Xonfukatsfakturen erforderlich. 
Irfprungszeugnijfe: 
Urfprungszeugniffe werden gefordert, wenn €S fi um 
Waren handelt, welche im Kahmen eines Vertragskontin- 
ment3 eingeführt werden, oder wo e3 ausdrücklich jür die 
Berzolung nad Bertragszöllen angeordnet wird, oder wenn 
die Berfanddokumente Zweifel über den Warenurfprung 
auffommen laffen. 
Vom 10. Sumi 1926 ab wird die Sinfuhr von frifchen 
Weintrauben, Zmwicheln und Anohlaucdh, Schweinefett, 
ZOweinefdhmalz, Schimeinefped,  Sänfefett, audy ausge 
fOmolzen, nur dann zugelaffen, menn die Sendung von 
einem Urfprunmgszeugnis begleitet ft. Die UrfprungsSzeug- 
niffe müffen von den zuftändigen HandelS- und Gemwmerbe- 
lamern des Herkunftstandes ausgeftellt fein. Das Bijum 
des zuftändigen t{Oechoflomwakticdhen Konfıtlats Hit nicht er 
iorberlich jür Deuwtfche Maren, 
Beitügung von Frachthriefen bei Einfuhrbewilligungen: 
Zoweit für Sendungen nad) der IIheHofkomwakei Sinfuhr- 
jemwilligungem erforderlich find, müffen Ddiefe oder vom 
Smpfanger zu befchaffende Teikbewilligungen den Fracht- 
zriefen beigefügt werden. Hierbon darf nur dann abgefehen 
verben, wenn der Abfender im Frachtbriefe unter Unagabe 
zer Ausitelungsbehörde, des Ausftellungstages und Der 
Rummer der Einfuhrbemwikigung erklärt, daß Die 
Bewilligung zu den nach der SGrenzitation bejtimmten 
Zendungen beim Empfänger zu den unmittelbar nach den 
;{checho-(omwakifchen SBinnenftation gerichteten Sendungen 
Zeil einem nach Namen und Wohnung genau bezeichneten 
Beauftragten in der SGrenzitation hinterlegt ij. Senwdun- 
zen, die obigen Beftimmungen nicht entjprechen, dürfen zur 
Beförderung nicht übernommen werden. Die 1{hocho- 
HNomwatifdhen Srenzzolämter verlangen in der Hegel Die 
Borlage ver Orviginalbewilligumng. Nıtr wenn fi am 
SmpfangSorte ein Zollamt befindet und im Frachtbhrief 
micht auZbdrücklihH die Zollabfertigumg an der Grenze vor- 
gefchrieben ijt, fowie bei Sendungen, deren endgültige Zol- 
abfertigung beftimmungsSgemäß an der SGrenze ftattfinden 
muß, 3. DB. bei Lebenden Pflanzen, ferner wenn im FJrach‘- 
brief ein beitimmt genanıutes UntermegSzollamt zur 3oll- 
z>rledigung Dder die Verzollung beim Empfänger Durch 
HauZbefchau vorgefchrieben ijt, aenlagt die Vorlage einer 
zeafaubiaten Abichrift. 
zichechoflomwafifcher Anmeldefchein: 
Auf die Beigabe eines weißen ftatijtifchen Anmelvefcheines 
jür die tichechoflomwakifche Zoltitelle kann verzichtet werden. 
Bei Nichtbeigabe it jedoch der Warenwert entweder auf 
der Einfuhrbewilliqung ober auf den Warenerflärungen 
der auf dem Frachtbriefe oder durch Beigabe einer Rech- 
mung anzıuacben. Der MWert ift zu ermitteln, indem der 
RednungsSbetrag und Die KAoften der Verpadung fowte 
tivaige Verficherungsgebithrem 1D Die Fracht bi@ zur 
Bollarenze erhöht mird. Die Annahme der Sendungen wird 
ıllerdinas von der Angabe bes WerteS nicht abhängig 
zemacht, e3 empfiehlt fich aber, im ihrem eigenen Yntereffe 
nen. Marenwert möalichft aenau anzıuaeber. 
TransportermüchtigungSffaufel: 
8 ift erforderlich, daß auf der Rückfeite einer jeden Sin- 
und Ausfuhrbemwilligung folgende2 evtl. durch Stempelauf: 
druck angebracht und von Der Partei mitunterfertigt wird: 
„Zmocnuji firmu aby zbozi v tomto povoleni uvedene 
za mne odbavila — prijala, odeslala —. 
Toto zmocnen{i plati do dne ..... 192 .. . vcetne.“ 
In deutidher Sprache Lautet die Klaufel: 
„sich ermächtige die irma, die in diejer Bewilligung 
angeführte Ware für mich abzwiertigen — zu übernehmen 
SÖREN Diefe Bevolmächtiguung gilt bi8 inkl... 
Das Datum it möglichft mit Dem keHten Gültigkeit3- 
tag der betr. Bemwilliqung zu bezeichnen. 
IrfprungsSbezeichnung: 
ea in der Tichechoflomwakei beftehende Sefeß über Die 
Urfprungsbezeichnung von Waren bezwedt die Anpaffung 
der tichedho-Momatiichen Sefebaebung an die Beitimmungen 
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