mit der eisernen Willenskraft zum erstenmal wieder ins
Parlament kommen und am 7. November 1924 demiszionierte
das Kabinett Seipel. Es folgte am 20. November
[924 das Kabinett Ramek, das durchaus im Seipelschen
Geiste weiterwirkte, bis am 20. Oktober 1926 abermals
Dr. Seipel die Regierung übernahm.
Dr. Seipel führt die Regierung noch heute, da auch
die Wahlen vom 24. April 1927 keine Kursänderung
brachten. Mit Ausnahme der Landbündler bildeten die
Bürgerlichen eine geschlossene Front, die FEinheitsliste,
und es war wieder die Christlichsoziale Partei, die dem
Gedanken der Volksgemeinschaft damit die größten
Opfer brachte. Das Wahlergebnis war: 1.753.346 Stimmen
der Einheitsliste, 220.977 Stimmen des Landbundes,
‚539.088 Stimmen der Sozialdemokraten. Auf Grund
dieses Verhältnisses ist die Verteilung der Mandate des
‚etzigen Nationalrates folgende: 85 Einheitsliste, 9 Landbund,
71 Sozialdemokraten.
Was die Organisation der Partei anlangt, so ist sie
entsprechend ihrer förderalistischen Gliederung auf
den Landesparteiorganisationen aufgebaut. Zur
Jahreswende 1024 wurde unter Dr. Seipel als Parteiobmann
das Generalsekretariat geschaffen, das von seinem
kongenialen Mitarbeiter Schönsteiner eingerichtet wurde.
Aufgabe des Generalsekretariates, dem ein cristlichsozialer
Nachrichtendienst angegliedert wurde, ist es vor
allem, die ständige Fühlung mit den Landesparteileitungen
und der christlichsozialen Presse in den Ländern auf-;echtzuerhalten
und so den frischen Blutkreislauf zwischen
den Gliedern und dem Herzen zu sichern.
Schönsteiner ist am 2. April 1928 gestorben, sein Werk
aber lebt weiter; der Generalsekretär der Partei ist derzeit
Minister a. D. Dr. Odehnal. Der Parteitag vom
2. Februar 1026 hat die Parteisteuer und die Neubearbeitung
des Parteiprogramms ‚beschlossen. Letzteres
wurde nach eingehenden Beratungen in den verschiedeaen
Parteiinstanzen am 29. November 1926 durch den
Gesamtparteirat beschlossen.
Das Programm enthält folgende Grundsätze:
Als Volkspartei betrachtet die Christlichsoziale Partei
alle Berufsstände grundsätzlich als gleichberechtigte Glieder
der Volksgemeinschaft. Sie verlangt aber auch von allen
Ständen, daß sie ihre besonderen Interessen mit den
Anforderungen des Gesamtwohles in Einklang bringen
ınd daß jeder Stand für die Bedürfnisse und Rechte der
ınderen Stände ein wohlwollendes Verständnis besitze.
jie erblickt das Ziel der Politik in dem‘richtigen Aus-;leich
der berechtigten Interessen aller Teile
{es Volkes und lehnt den Klassenkampf ab. Sie verangt
Schutz des keimenden Lebens, sie fordert den
ittlichen und rechtlichen Schutz der Frau, den sittlichen
nd leiblichen Schutz der Jugend, religiös-sittliche Erjehung
in Haus und Schule, Bekämpfung der öffentlichen
Jnsittlichkeit wie auch der schlechten Literatur und Presse.
jie fordert weiter ein in seinen Abstufungen‘ dem
jildungsbedürfnisse der verschiedenen Berufsstände und
ier Eigenart der verschiedenen Gebiete angepaßtes, im
Zeiste jedoch einheitliches, auf Religion und
/olkstum aufgebautes Schulwesen. Die Christichsoziale
Partei besteht auf der Anerkennung des
‚echtmäßig erworbenen Privateigentumes, fordert
ber auch, daß beim Erwerb und Gebrauch der irdischen
Züter auf das Allgemeinwohl gebührende Rücksicht geı1ommen
werde. Sie verlangt vollen Schutz der ehrichen,
geistigen und manuellen Arbeit; sowohl
‚egen terroristische Behinderung als auch gegen selbstüchtige
Ausbeutung. Gleichzeitig fordert sie den Ausjau
der sozialen Gesetzgebung unter Bedachtıahme
auf die Zeitumstände und die Leistungsfähigkeit
ler Wirtschaft und zweckentsprechende Förderung der
;ffentlichen und privaten Fürsorge.
Die Christlichsoziale Partei bekennt sich zum demo-<ratischen
Staate und weist ‚mit Entschiedenheit
eden Versuch zur Aufrichtung einer Klassendiktatur
urück. Die Christlichsoziale Partei hält an der Ueber-‚eugung
fest, daß das Zusammenwirken von Kirche
ınd Staat und deren gegenseitige Förderung im Ineresse
beider gelegen ist. Da die Kirche dem Volke wie
lem Staate und der staatlichen Ordnung lebenswichtige
Dienste leistet, so verlangt die Christlichsoziale Partei
;hon aus diesem Grunde die Freiheit der Religionslehre
ınd -übung, dementsprechend Rechtsschutz für das
‚eligiöse Bekenntnis und die religiöse Betätigung, sowie
ıuch Freiheit der kirchlichen Organisationen. Schließlich
verlangt sie die Gleichberechtigung des deutschen Volkes
in der europäischen Völkerfamilie und die Ausgestaltung
des Verhältnisses zum Deutschen Reich auf Grund
des Selbstbestimmungsrechtes.