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Die Wirtschaftlichkeit.
oder kürzere Zeit, untersucht und plant diese Zeitspanne jedoch so sorgfältig,
genau und ins einzelne gehend, daß es möglich ist, den Betrieb nach diesem Plan
laufen zu lassen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes durch den Plan zu beein
flussen, zu regeln und zu kontrollieren. Die Voranschlagsrechnung stellt somit den
in Porm einer Betriebs- und Wirtschaftlichkeitsrechnung gekleideten, regelmäßig
aufgestellten Wirtschaftsplan für eine kürzere Zeitspanne dar.
Derjenige, der den Wirtschaftsplan, die kapitalistische Grundrechnung, auf
stellt, seine verschiedenen Abwandlungsmöglichkeiten erwägt und die Entschei
dung trifft, ob der Wirtschaftsbetrieb lohnend arbeiten kann und soll, ist der
Unternehmer. Er ist es ebenfalls, der den (kurzfristigen) Wirtschaftsplan aufstellt,
so, wie er in der Voranschlagsrechnung in Erscheinung tritt. Er erwägt an Hand
des Voranschlags die Abwandlungsmöglichkeiten. Aufgabe des Unternehmers in
seiner Eigenschaft als Betriebsführer ist es nun, den Wirtschaftsplan so zu gliedern
und aufzubereiten, daß der Betrieb, d. h. die Durchführung der Wirtschaft, nach
dem Plan am wirtschaftlichsten arbeitet. Die Aufstellung des Wirtschaft- und
Wirtschafts-Betriebsplans in Eorm des Voranschlags wird also zur vornehmsten
Aufgabe des Unternehmers und Betriebsführers. In dem Plan muß das eigentlich
Unternehmerische und die überlegene Betriebsführung zum Ausdruck kommen,
und nicht umgekehrt, daß der Unternehmer und Betriebsführer lediglich Vollzieher
eines einmal gefaßten, starren Plans wird.
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Nachdem wir in dem vorstehenden Abschnitt geklärt haben, was Wirtschaft
lichkeit ist, wie sie gestaltet, gesteigert und überwacht wird und welche Rolle
hierbei die Methoden der rechnungsmäßigen Erfassung spielen, sei noch einmal
festgestellt, daß es sich bei diesen Ausführungen immer um die Wirtschaftlichkeit
des Betriebes, um die Betriebs-Wirtschaftlichkeit gehandelt hat. Sie spiegelt für
den einzelnen Wirtschaftsbetrieb das wirtschaftliche Prinzip wider; die aufge
wendeten Mittel in einem günstigen Verhältnis zur erzielten Leistung zu halten.
Die Betriebs-Wirtschaftlichkeit soll mit der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung,
der Rentabilität, zusammenklingen, d. h. daß eine wohlverstandene Betriebs-
Wirtschaftlichkeit auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung, die Rentabili
tät, günstig beeinflußt, wie umgekehrt eine günstige Rentabilität einen wirtschaft
lich arbeitenden Betrieb zur Voraussetzung haben soll.
Neben diesen beiden Wirtschaftlichkeitsbereichen des Wirtschaftsbetriebes
steht die Wirtschaftlichkeit der Gesamtwirtschaft. Bei ihr kommt es darauf
an, daß die Versorgung der Volksgemeinschaft mit materiellen Gütern auf das
beste und vollkommenste vor sich geht. Was hier jeweils als wichtiger oder vor
dringlicher Bedarf anzusehen ist, wie die gegebenen Mittel — z. B. Rohstoffe —
zu verwenden sind, das bestimmt die Wirtschaftspolitik des Staates, die ihrerseits
wieder der Gesamtpolitik eingegliedert ist. Den einzelnen Wirtschaftsbetrieben
erwächst die Pflicht, sich diesen politischen — volksgemeinschaftlichen — Ziel
setzungen, Notwendigkeiten und Gegebenheiten anzupassen, d. h. nichts anderes,
als die Betriebs-Wirtschaftlichkeit und die Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit
(Rentabilität) sinnvoll in die Gesamtwirtschaftlichkeit einzuordnen. Hier zeigt
ein gut eingerichtetes Rechnungswesen nicht nur die Möglichkeiten und Erfolge
dieser Anpassung und Einordnung, sondern es bietet zugleich den ziffernmäßigen
Nachweis, inwieweit dieses Streben versucht worden oder möglich ist. Diesen
Nachweis braucht nicht nur der Unternehmer und Betriebsführer zur eigenen
Entlastung hinsichtlich seiner Pflichten der Öffentlichkeit gegenüber, sondern er